Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zu den Vorschlägen der EU-Kommission für einen „New Deal for Consumers“ anlässlich der Sonderkonferenz der Verbraucherschutzminister am Dienstag, 11.9.2018:
„Das größte Defizit im Verbraucherrecht besteht derzeit in der Kompensation von Schäden. Die EU-Kommission will das ändern. Verbraucherverbände sollen in Zukunft bei Rechtsverstößen auch direkt auf Ausgleich zugunsten geschädigter Verbraucher klagen können. Das ist wichtig und überfällig. Gleichzeitig knüpft der Vorschlag der EU-Kommission an die bewährte Tradition der Verbandsklagen und der Musterfeststellungsklage in Deutschland an. So schafft sie Vorkehrungen gegen einen Missbrauch der Klagerechte. Es wäre ein starkes Signal für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn die Verbraucherschutzministerinnen und -minister der Länder diesen Vorschlag engagiert unterstützen würden.“