War es bloß ein Werbeanruf oder ein Verkaufsgespräch an der Haustür? Oder hat man, ohne es zu wollen, einen neuen Strom- bzw. Gasvertrag abgeschlossen? Oft bekommen Verbraucher die Antwort erst über die Auftrags- oder Kündigungsbestätigung. Mit welchen Methoden manche Anbieter vorgehen und wie sich Betroffene wehren können, hat der Marktwächter Energie untersucht.
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen häufen sich seit Jahren die Beschwerden über untergeschobene Energielieferverträge. Die Betroffenen berichten, dass ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters eingeleitet wurde, obwohl sie diesem gar nicht zugestimmt hatten.
„Ein Lieferantenwechsel kann bereits mit Name, Adresse und Zählernummer eingeleitet werden. Eigentlich soll der Datenaustausch dadurch vereinfacht und der Wechselprozess beschleunigt werden “, erklärt Svenja Gesemann, Projektleiterin des Marktwächters Energie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Allerdings ergeben sich daraus auch Missbrauchsmöglichkeiten. So berichten Verbraucher immer wieder, dass unseriöse Akteure sie kontaktieren, sich etwa als Energielieferant oder Vertreter der Bundesnetzagentur ausgeben und nach den erforderlichen Informationen fragen.“
Die Experten des Marktwächters Energie haben die bei den Verbraucherzentralen eingehenden Beschwerden detailliert analysiert, die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage ausgewertet sowie Anbieter befragt. Die mit zahlreichen Fallbeschreibungen illustrierte Untersuchung zeichnet das Bild eines vielschichtigen und für Verbraucher oft schwer greifbaren Phänomens.
„In den meisten Fällen sind es Stromverträge, die untergeschoben werden, und zwar zumeist über Werbeanrufe“, berichtet Gesemann. „Manche Betroffene werden unter dem Vorwand eines Gewinnspiels oder einer Umfrage kontaktiert und erkennen im Gespräch selbst keinen Bezug zu ihrem Strom- oder Gasvertrag. Vieles spricht zudem dafür, dass Anbieter im Vorfeld auf professionelle Datenhändler zurückgreifen und so bereits bei Kontaktaufnahme über zahlreiche Informationen ihrer Gesprächspartner verfügen.“
Verbrauchern, die unfreiwillig in solche Situation geraten, fällt es oft schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Sie müssen selbst aktiv werden, um gegen die unerwünschte Belieferung vorzugehen. Oftmals gelingt dies nur durch Hilfe von Dritten und geht mit finanziellen Einbußen einher.