Der Handel mit binären Optionen wird über Internetplattformen abgewickelt, bislang legal, aber für Verbraucher hochriskant. „Oft klingen diese Angebote nach einfachem, schnellem Geld“, sagt Wolf Brandes, Teamleiter Grauer Kapitalmarkt beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen. „Letztlich ist es aber nur eine Wette auf bestimmte Entwicklungen an den Börsen. Wir warnen seit langer Zeit vor dieser Art der Geldanlage. Verbraucher melden uns dazu seit Jahren Beschwerden. Unsere Warnungen tragen nun Früchte. Dass die ESMA hier nun durchgreift, um Kleinanleger zu schützen, ist aus Verbrauchersicht der richtige Schritt.“
Geschäftsbedingungen benachteiligen Verbraucher
Bei der Prüfung der Geschäftsbedingungen von 24option, Anyoption, BDSwiss und Option888 – zu diesen Anbietern gab es die meisten Beschwerden – fielen den Marktwächterexperten zahlreiche Klauseln ins Auge, die Verbraucher benachteiligen. So haben die Betreiber im Einzelfall das Recht, die Handelsplattform jederzeit stillzulegen oder Kosten, Gebühren und Provisionen „von Zeit zu Zeit zu variieren".
„Die Geschäftsbedingungen sind oft intransparent und vage, manchmal schlicht unrechtmäßig. Verbraucher sollen sich in einem Fall sogar verpflichten, ihre finanzielle Situation offenzulegen oder pauschal der Verwendung ihrer Daten für Werbezwecke zuzustimmen", kritisiert Brandes. „Teilweise stellt man mit der Zustimmung zu den AGB den Plattformen eine Art Freifahrtschein aus."
Auszahlungen bleiben aus, Anbieter verschwinden
Verbraucher schilderten, dass sie nach anfänglichen Gewinnen nur noch verloren, dass die Auszahlung von Gewinnen ausblieb oder die Anbieter nicht mehr erreichbar seien. Eine der Plattformen, zu der mehrere Beschwerden vorliegen, hat zwischenzeitlich den Handel über die Webseite eingestellt und ist nicht mehr erreichbar; für die Auszahlung von Guthaben wird auf einen englisch sprachigen Kundendienst verwiesen.
Rechtsdurchsetzung erschwert
Da alle untersuchten Anbieter laut Impressum im (oft weit entfernten) Ausland registriert sind, ist für geschädigte Anleger eine Rechtsdurchsetzung kaum möglich. Verflechtungen erschweren zudem die Suche nach den Verantwortlichen. So hat ein Plattformbetreiber seinen Sitz in Samoa, die Domainabfrage führt zu einem Betreiber auf den Seychellen und das Geld der Anleger soll auf ein deutsches Konto überwiesen werden.
Vertriebsverbot an Kleinanleger tritt in einem Monat in Kraft
Bereits im Januar teilte die ESMA mit, dass sie ein Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von binären Optionen an Kleinanleger prüfe. Heute erschien die offizielle Mitteilung der Behörde. Schon 2016 hatte die Behörde vor den Finanzprodukten gewarnt – ebenso wie die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Beim Anbieter Option888 ist die BaFin mittlerweile tätig geworden und hat die Einstellung des Geschäfts verfügt. Die Maßnahmen der ESMA in Bezug auf binäre Optionen treten laut Mitteilung der Behörde in einem Monat in Kraft.