Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsauschusses im Deutschen Bundestag zur Pflege am 18. April hat der vzbv zwei Stellungnahmen zu einer zukunftsfähigen Alten- und Krankenhauspflege veröffentlicht.
Der vzbv hält ein umfangreiches Maßnahmenbündel zur Stärkung der Pflegeberufe für erforderlich. In der Frage nach der Finanzierung weiteren Personals in der Altenpflege setzt sich der vzbv dafür ein, dass der Pflegevorsorgefonds für die Bewältigung der aktuellen personellen Probleme in der Pflege genutzt werden sollte.
Es muss ein einheitlicher Personalrichtwert (höchster Richtwert der Länder) bundesweit verbindlich gelten und die Fachkraftquote von 50 Prozent eingehalten werden. Eine angemessene Entlohnung von Pflegekräften ist ein wichtiger Schritt, um den Beruf attraktiver zu machen. Die Verbesserung der Honorierung allein reicht aber nicht aus. Auch die Arbeitsbedingungen und die gesellschaftliche Wertschätzung für die wertvolle Arbeit müssen deutlich verbessert werden.
Personaluntergrenzen im Krankenhaus ohne eine Orientierung am Pflegebedarf sind nach Auffassung des vzbv keine Lösung für das grundlegende Problem. Eine unzureichende Personalausstattung birgt erhebliche Risiken für Patientinnen und Patienten in sich.