Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will gegen Kreditinstitute, die unzulässige Zinsanpassungsklauseln verwenden, vorgehen. Die Geldhäuser sollen per Allgemeinverfügung dazu verpflichtet werden, Verbraucher zu informieren und ihnen ein Angebot zur Neuberechnung der Zinsen zu unterbreiten. Die Verbraucherzentralen Sachsen, Bayern, Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben wegen rechtswidriger Zinsanpassungsklauseln bereits Musterfeststellungsklagen gegen mehrere Sparkassen eingeleitet. vzbv-Vorstand Klaus Müller kommentiert:
„Die Ankündigung der BaFin ist eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher und ein deutliches Signal an die betroffenen Sparkassen und Banken: Kreditinstitute, die mit rechtswidrigen Klauseln die Zinsen verändert haben, sollen laut BaFin-Plänen ihre Kunden aktiv darauf hinweisen und ihnen eine Nachberechnung nach den zu erwartenden Vorgaben des BGH anbieten müssen. Er wird sich in den nächsten Monaten aufgrund der Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentralen erneut mit der Frage der Zinsberechnung befassen.
Für viele Verbraucher könnte sich daraus nach Berechnungen der Verbraucherzentralen eine Nachzahlung von einigen Tausend Euro ergeben. Dies ein schönes Beispiel für ein gelungenes Ineinandergreifen von behördlicher und zivilrechtlicher Rechtsdurchsetzung.“