- Inkassokosten sind trotz einer gesetzlichen Neuregelung gestiegen.
- Gesetzesevaluierung im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums zeigt dringenden Handlungsbedarf.
- vzbv fordert, Inkassokosten effektiv zu begrenzen.
Inkassokosten für Verbraucher zu senken – das war ein zentrales Ziel des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Doch das Ziel wurde verfehlt: Die Inkassokosten sind seit Inkrafttreten der Inkassovorschriften im Jahr 2014 sogar erheblich gestiegen. Das geht aus einer Evaluierung des Gesetzes im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hervor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, den Inkassogebühren Grenzen zu setzen.
„Die Inkassokosten sind trotz Regulierung kräftig gestiegen. Jetzt ist es Zeit zum Handeln. Die Bundesverbraucherministerin muss Inkassokosten auf ein angemessenes Niveau begrenzen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Der Evaluierungsbericht, den das BMJV Mitte April auf seiner Website veröffentlicht hat, zeigt eindrücklich den Handlungsbedarf. So summiert sich eine 30-Euro-Bestellung im Internet bei Nichtzahlung – ohne Einrechnung der Mahnkosten des ursprünglichen Gläubigers – in aller Regel schon mit dem Erstanschreiben auf 100,20 Euro und verdreifacht sich somit. Auch die Inkassogebühren bei Bagatellforderungen, also sehr niedrigen Forderungen, haben sich im Vergleich zu den Gebühren, die vor 2014 verlangt wurden, im Durchschnitt mehr als verdoppelt.
Daneben belegen die Evaluierungsergebnisse anschaulich die Fantasie der Inkassobranche bei der Erhebung zusätzlicher Gebühren: Gängig sind zum Beispiel ein Kontoführungsentgelt, Entgelte für Datenerfassung und Datenspeicherung, Reaktivierungsgebühren, Extrakosten für Telefoninkasso oder ein Entgelt für die Rufnummerermittlung.
Unverhältnismässig hohe Inkassogebühren
Die Untersuchung belegt, dass die Gebühren regelmäßig mit 1,3-fachem Satz nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung berechnet werden. Dies entspricht der Gebührenhöhe, die für die durchschnittlich aufwendige Tätigkeit eines Rechtsanwalts als angemessen bewertet wird. Die Inkassotätigkeit ist aber von einfacherer Art als die typische Anwaltstätigkeit. Es wird keine rechtliche Prüfung vorgenommen und keine rechtliche Empfehlung erteilt. Die Inkassotätigkeit besteht lediglich in einem kaufmännischen Forderungseinzug. Gerade in Zeiten der Digitalisierung ist sie weitgehend automatisiert und EDV-gestützt ausführbar, sodass sie nach einer Anlernphase ausgeübt werden kann. Inkassomitarbeiter benötigen daher lediglich kaufmännische Grundkenntnisse und keine juristischen Staatsexamina.
Der vzbv mahnt aber nicht nur Handlungsbedarf mit Blick auf die Höhe der Inkassokosten an: „Verbraucher müssen auch besser vor unseriösen Geschäftspraktiken wie etwa der systematischen Doppelbeauftragung von Inkassounternehmen und Rechtsanwalt sowie vor unangemessenen Drohungen geschützt werden“, so Müller.