Die Bundesnetzagentur hat heute die finalen Vergabebedingungen für die im nächsten Jahr stattfindende 5G-Auktion festgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Entwurf im Vorfeld kritisiert und für wettbewerbsfördernde Regelungen geworben. Dazu Klaus Müller, Vorstand des vzbv:
„Die Vergabebedingungen sind aus Verbrauchersicht enttäuschend. Der jetzt schon stagnierende Wettbewerb im Mobilfunkmarkt wird dadurch weiter zementiert.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das auch zukünftig zu wenig Auswahl und zu hohe Preise für Mobilfunkprodukte. Auch das Problem der weißen Flecken im ländlichen Raum wird uns noch eine Weile begleiten.
Nun ist der Gesetzgeber gefragt andere Wege zu finden. Es ist in seiner Verantwortung den flächendeckenden Ausbau der mobilen Internetversorgung zu gewährleisten und den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt zu beleben.
Die Bundesnetzagentur sollte mit Blick auf kommende Auktionen eine Marktüberprüfung angehen. Sie darf nicht wieder über die gleichen rechtlichen Hürden stolpern, die auch jetzt schon verbraucher- und wettbewerbsfreundlichen Vergaberegeln entgegenstanden.“