Der Entwurf zu den Vergaberegeln für die 2019 geplante 5G-Auktion der Bundesnetzagentur ist aus Verbrauchersicht enttäuschend - so der vzbv in seiner Stellungnahme. Bleiben die Bedingungen unverändert, werden Funklöcher auf dem Land auch in Zukunft leidige Realität bleiben. Auch eine Diensteanbieterverpflichtung und National Roaming seien nicht vorgesehen.
Damit die Potentiale von 5G genutzt werden und ein lebendiger und verbraucherfreundlicher Wettbewerb sichergestellt werden kann, muss die Bundesnetzagentur über die Vergabebedingungen die richtigen Weichen stellen. Der vzbv fordert, dass bis Ende 2022 flächendeckend im Bundesgebiet mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download zur Verfügung gestellt werden. Auch sollten Inhaber bundesweiter Zuteilungen in der kommenden 5G-Auktion verpflichtet werden, Diensteanbietern und virtuelle Mobilfunknetzbetreiber (MVNO) einen diskriminierungsfreien Zugang zu Mobilfunknetzen zu ermöglichen. National Roaming, also der flexible Netzwechsel im Inland, sollte zumindest zeitweise verpflichtend vorgeschrieben werden.
Die komplette Stellungnahme des vzbv finden Sie im Download-Bereich.