Qualitätswettbewerb in der GKV stärken

BMG (Bundesministerium für Gesundheit)

lächelnde Frau wird in Krankenhaus von Pfleger gestützt

Quelle: NDABCREATIVITY - AdobeStock

Für eine informierte Kassenwahl brauchen Verbraucher:innen vergleichbare Informationen zu Versorgungs-, Leistungs- und Servicequalität. 

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Damit der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen nicht länger ausschließlich über den niedrigsten Preis, sondern über die beste Qualität ausgetragen wird, muss das BMG endlich das angekündigte Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) vorlegen.  

Der Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung konzentriert sich in erster Linie auf den Beitragssatz. Informationen zu Versorgungsangeboten oder zur Servicequalität der einzelnen Kassen sind für Verbraucher:innen kaum in Erfahrung zu bringen. Für eine fundierte Kassenwahl brauchen sie jedoch vergleichbare Informationen zur Qualität – genauso wie zum Preis. 

„Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen.“

  • Verpflichtung aller gesetzlichen Krankenkassen, mindestens einmal jährlich vergleichbare Informationen zu ihrer Versorgungs-, Leistungs- und Servicequalität zu veröffentlichen; insbesondere auch Daten zum individuellen Genehmigungsverhalten (erfolgreiche Versichertenwidersprüche)
  • Unabhängige und nutzerorientierte Veröffentlichung der Qualitätsdaten, die einen leichten Vergleich ermöglichen und die individuelle Wahlentscheidung unterstützen (Qualitätsportal)
  • Pflicht zur Evaluation aller Selektivverträge und zur Veröffentlichung der Evaluationsergebnisse

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