- Der Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz treibt die Dekarbonisierung im Gebäudesektor aus Sicht des vzbv nicht voran.
- Zudem mangelt es an Verbraucherfreundlichkeit und Transparenz.
- Energieausweise müssen für Verbraucher verständlich und vergleichbar sein.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz möchte die Bundesregierung ihren Weg fortsetzen, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf verpasst sie jedoch nicht nur die Ziele der Energiewende, sondern benachteiligt auch Verbraucherinnen und Verbraucher. Zu diesem Ergebnis kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in seiner Stellungnahme zum Gebäudeenergiegesetz.
Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen entfallen auf den Gebäudesektor. Doch der Gesetzentwurf lässt aus Sicht des vzbv jegliche Ambitionen vermissen, die Dekarbonisierung im Gebäudesektor voranzutreiben. Der Neubaustandard für Wohngebäude spart Null Tonnen CO2 im Vergleich zu 2016 ein.
„Private Bauherren brauchen Planungssicherheit beim Neubau. Der Gesetzentwurf setzt aber keine neuen Maßstäbe für energieeffiziente Gebäude. Es ist unklar, ob die EU-Kommission den seit 2016 geltenden Neubaustandard weiter akzeptiert. In der Folge kann das zu höheren Kosten für Verbraucher führen und Investitionen in dringend benötigte Neubauten hemmen“, sagt Franz Michel, Referent für Energieeffizienz und Bauen beim vzbv.
Energieausweise für Verbraucher optimieren
Der vzbv kritisiert weiterhin, dass der Gesetzentwurf keine Vereinheitlichung der Energieausweise von Wohngebäuden vorsieht. Derzeit gibt es verschiedene Arten von Energieausweisen, die untereinander nicht vergleichbar sind.
„Je nach Energieausweis würde also für die gleiche Immobilie ein unterschiedlicher Energieverbrauch ausgewiesen. Alle Verbraucher, egal ob Mieter oder Immobilienerwerber, brauchen Klarheit darüber, mit welchem Energieverbrauch und mit welchen Energiekosten tatsächlich zu rechnen ist“, so Michel. Außerdem müssen Fehler bei der Berechnung der energetischen Einordung von Bestandsgebäuden im Gesetz behoben werden. „Die Qualität und Aussagekraft der Energieausweise muss verbessert werden, damit Verbraucher vor Fehlinterpretationen geschützt sind.“
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammen. Das GEG soll im Juli in das Bundeskabinett eingebracht und noch dieses Jahr verabschiedet werden.
Die komplette Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich.