Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Juli gegen das Votum der Patientenvertretung entschieden, im nächsten Jahr nicht zu erheben, ob und wie umfangreich Ärzt:innen ihre Patient:innen über alle Verfahren der Nierenersatztherapie informieren. Die für die Qualitätssicherung erforderlichen Angaben sollen erst überarbeitet werden.
Die maßgeblichen Patientenorganisationen kritisieren die Entscheidung des G-BA als fatales Signal für die Versorgung, weil letztlich nicht mehr erkennbar ist, ob Patient:innen tatsächlich in die Lage versetzt werden, zwischen verschiedenen Verfahren zu wählen und sich damit z.B. auch faktisch für ein passendes Verfahren entscheiden können.
Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
- Deutscher Behindertenrat
- Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.
Neben der Arbeit in den Gremien des G-BA engagieren sich die Patientenvertreter in weiteren Gremien auf Bundes- und Landesebene, welche einen direkten Einfluss auf die gesundheitliche Versorgung in Deutschland haben. Beim GKV-Spitzenverband besteht ein Mitberatungsrecht, wenn es um den Erlass oder die Überarbeitung etwa von Richtlinien und Empfehlungen geht.