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Datum: 02.03.2022

Neuer Podcast zur Lebensmittelkennzeichnung

Portal Lebensmittelklarheit.de gibt’s jetzt auch für die Ohren

  • Das Portal Lebensmittelklarheit.de startet mit einem eigenen Podcast.
  • Der Podcast „Klar Tisch!“ informiert über potenziell irreführende Kennzeichnungspraktiken, erklärt gesetzliche Regelungen und zeigt, wie eine klare und verständliche Kennzeichnung auf Lebensmitteln aussehen müsste.
  • Die erste Folge von „Klar Tisch!“ ist jetzt online, Thema ist der Lebensmittelklarheit-Dauerbrenner Alibi-Zutaten.
Mikrofon mit Sprechblase "Klar Tisch"

Quelle: vzbv

Das Portal Lebensmittelklarheit.de bekommt ein neues Format: den Podcast „Klar Tisch!“. Jede Folge widmet sich einem spannenden Thema aus der Welt der Lebensmittelkennzeichnung. Das Ziel: Probleme aufzeigen, Marketingtricks entlarven, Lösungen finden – und so gemeinsam mit den Verbraucher:innen für mehr Klarheit und Wahrheit in der Lebensmittelkennzeichnung sorgen. Die erste Folge von „Klar Tisch!“ ist jetzt online, Thema ist der Lebensmittelklarheit-Dauerbrenner Alibi-Zutaten. Ab April soll der Podcast regelmäßig erscheinen.

Die erste Podcast-Folge trägt den Titel „Mehr Schein als Sein – wenn Zutaten nur als Alibi auftauchen“. „Klar Tisch!“-Moderatorin Nicole Schöppler diskutiert gemeinsam mit Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit, die Frage, warum so viele Produkte mit Zutaten beworben werden, die nur minimal enthalten sind. Beschwerden auf Lebensmittelklarheit.de gibt es dazu viele, zum Beispiel über ein „Pistazien-Eis“, in dem nur 1,3 Prozent Pistazienmark enthalten ist, oder über ein „Beeren-Müsli“, in dem gerade mal 1,5 Prozent Beerenobst steckt.

Dauerärgernis Alibi-Zutaten

Die Werbung mit Alibi-Zutaten ist ein Dauerärgernis auf Lebensmittelklarheit.de. Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen über Produkte, auf denen prominent auf der Verpackung mit einer speziellen oder besonders hochwertigen Zutat geworben wird. Tatsächlich ist diese aber nur in Kleinstmengen im Produkt enthalten. Stattdessen besteht das Produkt hauptsächlich aus anderen, oft preiswerteren Zutaten. Häufig sind zusätzlich Aromen und Farbstoffe oder färbende Lebensmittel zugesetzt. Der typische Geschmack und die typische Farbe können dann vor allem aus diesen Zusätzen stammen, anstelle aus der hervorgehobenen Zutat.

Aber dürfen Hersteller das überhaupt? Wetzel erklärt im Podcast die komplizierte Rechtslage, bei der es viele Ausnahmen und Sonderregelungen gibt. Doch täuschen dürfen Produkte in ihrer Aufmachung nicht. Die Projektkoordinatorin erklärt, wo das Problem liegt: „Das Gesetz regelt pauschal, dass man über Art oder Eigenschaften eines bestimmten Lebensmittels nicht hinwegtäuschen darf. Aber wann eine Täuschung im Einzelfall zutrifft, ist Auslegungssache“, so Wetzel. „Deshalb ist es wichtig, dass sich Verbraucher:innen über Kennzeichnungen, von denen sie sich getäuscht sehen, bei Lebensmittelklarheit.de oder bei einer Verbraucherzentrale beschweren. Denn dann wird die gesamte Verpackung von Rechtsprofis unter die Lupe genommen.“ Ist die Beschwerde berechtigt, wird der Fall auf Lebensmittelklarheit.de veröffentlicht. Das bewirkt bei vielen Anbietern ein Umdenken.

Beschwerden von Verbraucher:innen wirken

Seit dem Start von Lebensmittelklarheit.de vor zehn Jahren hat das Expert:innenteam über 10.000 Verbraucherbeschwerden bearbeitet und mehr als 2.000 Fragen von Verbraucher:innen zur Lebensmittelkennzeichnung beantwortet. Rund 30 Prozent der Anbieter ändert die kritisierte Kennzeichnung oder Werbung unmittelbar nach Bekanntmachung einer Beschwerde. 220-mal haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) oder die Verbraucherzentralen Anbieter aufgrund von Beschwerden abgemahnt, in 40 Fällen wurde Klage erhoben. Die Erfolgsquote liegt insgesamt bei über 70 Prozent.

Zum Projekt Lebensmittelklarheit

Das Verbraucherportal www.lebensmittelklarheit.de ging am 20. Juli 2011 online. Verbraucher:innen können Lebensmittelklarheit.de Produkte melden, deren Kennzeichnung oder Aufmachung sie als missverständlich oder täuschend ansehen. Das Angebot des Portals ist ein Gemeinschaftsprojekt des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) mit den Verbraucherzentralen. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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Stephanie Wetzel, Projektkoordinatorin Lebensmittelklarheit

Stephanie Wetzel

Projektkoordinatorin "Lebensmittelklarheit"

info@vzbv.de +49 30 25800-0