Seit nunmehr 2 Jahren schafft die Telecom-Single-Market Verordnung in Europa die Grundlage für die Wahrung der Netzneutralität. Um die einzelnen Reglungen zu konkretisieren und die Verordnung für nationale Regierungsbehörden handhabbar zu machen, hatte das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation im Herbst 2016 Leitlinien zur Netzneutralität veröffentlicht.
Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) hat in einer öffentlichen Konsultation um eine erste Bestandsaufnahme und Resümee zur Anwendung der Verordnung und Leitlinien gebeten. Grundsätzlich ist der vzbv nach wie vor zufrieden mit der Ausgestaltung den Leitlinien. Kritisch ist allerdings, dass sich preisdiskriminierende Praktiken, wie zum Beispiel die Zero-Rating-Angebote StreamOn der Telekom und GigaPass von Vodafone nach wie vor im Graubereich der Regulierung befinden.
BEREC sollte daher die Leitlinien präzisieren und Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen schaffen, indem preisdiskriminierende Praktiken wie Zero-Rating verboten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Grundsatz des diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugangs zu Daten gesichert bleibt und das Ökosystem Internet weiterhin als Innovationsmotor genutzt werden kann.