Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof sehr. Leitentscheidungen sorgen für mehr Rechtssicherheit bei betroffenen Verbraucher:innen, erhöhen die Effizienz nachfolgender gerichtlicher Verfahren und entlasten damit auch die Gerichte von individuellen Entscheidungsfindungen.
Der vzbv sieht lediglich in drei Punkten Ergänzungsbedarf:
- Der Bundesgerichtshof sollte ein Verfahren auch noch nach dessen Beendigung zum Leitentscheidungsverfahren bestimmen können.
- Qualifizierten Verbraucherverbänden sollte eine Beteiligungsmöglichkeit durch Schriftsatzfrist von mindestens zwei Monaten eingeräumt werden.
- Es ist zu begrüßen, dass eine Aussetzung des Verfahrens nur mit Zustimmung der Parteien möglich sein soll. In der Begründung sollte ergänzend klargestellt werden, dass die Verjährungshemmung während der Aussetzung nicht endet.
Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme.