Datum: 08.02.2021

Geld zurück für viele O2-Kunden

Newsletter des Verbraucherzentrale Bundesverbands informiert

Quelle: Fotolia.com - funkyfrogstock

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat einen erfreulichen Verhandlungserfolg mit dem Mobilfunkanbieter Telefónica (O2) erzielt. O2-Kundinnen und -Kunden, deren O2-Mobilfunk-Tarif am 15. Juni 2017 nicht automatisch auf die verbraucherfreundliche Variante „Roam-Like-At-Home“ umgestellt wurde, können sich die überhöhten Entgelte nun mit wenig Aufwand zurückfordern.

Am 3. September 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einer Klage des vzbv gegen Telefónica entschieden, dass der Mobilfunkanbieter am 15. Juni 2017 Bestandskunden automatisch in den verbraucherfreundlichen „Roam-Like-At-Home“-Tarif hätte umstellen müssen. Der vzbv und Telefónica haben sich über die Folgen dieses Urteils inzwischen verständigt. Verbraucher profitieren hiervon auf verschiedene Weise.

Telefónica wird die noch erforderlichen Umstellungen in den regulierten Roaming-Tarif nachholen, insofern das für die Kunden die vorteilhaftere Lösung ist. Außerdem wird Telefónica von betroffenen Kunden ab dem 3. September 2020 bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf den regulierten EU-Roaming Tarif keine zusätzlichen Entgelte erheben oder diese automatisch zurückerstatten.
 
Kundinnen und Kunden können außerdem Geld zurückfordern, wenn sie

  • bereits vor dem 15. Juni 2017 einen O2-Vertrag hatten

und

  • nach diesem Tag zusätzliche Gebühren für Roaming im EU-Ausland gezahlt haben, die in Deutschland nicht angefallen wären.

Dafür müssen Sie lediglich die geeigneten Belege (wie Rechnungen oder Einzelverbindungsnachweise) bei Telefónica einreichen. Der Anbieter hat dazu einen Bereich im O2-Kundenportal eingerichtet.

>> Hier klicken und Erstattung bei o2 anfordern

 

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