Datum: 20.01.2014

Energiewende: Reformen zügig anpacken

Nachbesserungsbedarf beim Eckpunktepapier von Minister Gabriel

Onlinemeldung

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass Energieminister Sigmar Gabriel zügig ein Eckpunktpapier zu den anstehenden Energie-Reformen vorgelegt hat. „Es besteht die Erwartung, dass durch den ersten Reformschritt die Strompreise bis 2015 stabil bleiben. Ein weiterer Anstieg der EEG-Umlage ist nicht akzeptabel“, sagt Holger Krawinkel, Leiter Verbraucherpolitik beim vzbv. Überförderungen und Industrieprivilegien müssten abgebaut, die Mehrkosten für den Offshore-Ausbau anderweitig finanziert werden. Außerdem müsse die Einführung eines Altlastenfonds ernsthaft geprüft werden.

Die von Energieminister Gabriel vorgelegten Eckpunkte sehen unter anderem die Einführung eines Ausbaukorridors für Erneuerbare Energien sowie den Abbau von Überförderung vor. Damit soll der Kostenanstieg bei der Energiewende spürbar gebremst werden. Aus Sicht des vzbv gehen die geplanten Maßnahmen grundsätzlich in die richtige Richtung, allerdings sind sie nicht ausreichend, um Verbraucher spürbar zu entlasten.

Nach Berechnungen des vzbv könnten die Mehrkosten bei der EEG-Umlage durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf 0,1 bis 0,2 Cent je Kilowattstunde begrenzt werden. Gleichzeitig ließe sich die Umlage durch die Rückführung der Ausnahmeregelungen für die Industrie auf den Stand von 2011 um 0,3 Cent je Kilowattstunde vermindern. „Auf diese Weise kann der Ausbau der erneuerbaren Energien in den nächsten zwei Jahren ohne zusätzliche Belastungen für die Verbraucher erfolgen“, erklärt Holger Krawinkel.

Onshore-Windanlagen ausbauen

Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass die durchschnittlichen Vergütungen für Neuanlagen auf 9 Cent je Kilowattstunde fallen und ein Ausbaukorridor mit einem jährlichen Zuwachs von zwei Prozent eingehalten wird. Onshore-Wind müsse dann mit circa 3500 MW jährlich ausgebaut werden. Angesichts des deutlichen Kostenrückgangs bei den weitgehend ausgereiften Technologien sei dies aber ohne Probleme machbar.

Offshore-Ausbau begrenzen

Allerdings wird diese Rechnung durch die Offshore-Pläne der Bundesregierung zunichtegemacht. Danach würde alleine die EEG-Umlage in den nächsten Jahren um etwa 1,2 Cent je Kilowattstunde ansteigen. Hinzu kommen noch die Kosten für den Leitungsbau in Nord- und Ostsee in Höhe von etwa 0,3 Cent je Kilowattstunde. Die Offshore-Windenergie bliebe damit Kostentreiber der Energiewende. Der vzbv schlägt vor, den Offshore-Ausbau bis 2024 auf 5000 Megawatt zu begrenzen und die Mehrkosten gegenüber der Windenergie an Land aus öffentlichen Mittel zu finanzieren.

Die Mehrkosten der Offshore-Technologie und die bisher aufgelaufenen Technologieentwicklungskosten sollten aus der EEG-Umlage herausgenommen und in einen Fonds ausgegliedert werden. Die Umlage würde damit bei einem bestimmten Wert eingefroren. Der Fonds könnte ab 2025 getilgt werden. Die Belastung aller Stromkunden wäre damit ab sofort geringer und gleichmäßiger über die Zeit verteilt.

Damit nicht die Stromverbraucher alleine für die Tilgung des Fonds aufkommen, wäre zusätzlich eine Abgabe auf die Stromerzeugung aus abgeschriebenen Erneuerbare-Energien-Anlagen einzuführen. Zusätzlich könnten staatliche Mittel aus dem Verkauf von CO2-Zertifikaten oder aus einer möglichen CO2-Mindeststeuer bereitgestellt werden, wenn auf europäischer Ebene eine wirksame Reform des Emissionshandels nicht zustande kommt. „Ein solcher Fonds ist geeignet, die Akzeptanz der Energiewende deutlich zu steigern. Daher würde ich es sehr begrüßen, wenn Energieminister Gabriel diese Vorschläge ernsthaft prüft“, so Holger Krawinkel.

Versorgungssicherheit ist Aufgabe der Netzbetreiber

Bei der Diskussion um Kapazitätsmärkte rät der vzbv zu Besonnenheit. Es dürfe nicht sein, dass veraltete Kohlekraftwerke durch die Einführung einer strategischen Reserve „vergoldet“ werden. Offenbar gibt es auch im Energieministerium noch keine klare Linie. Daher sollte die derzeitige Regelung zunächst beibehalten werden. Krawinkel geht davon aus, dass auch künftig die Übertragungsnetzbetreiber hierfür verantwortlich bleiben und die erforderlichen Kraftwerksreserven beschaffen: „Versorgungssicherheit ist ein hohes Gut und sollte im regulierten Monopolbereich angesiedelt bleiben.“

Eigenverbrauch von Hauseigentümern und Mieter nicht belasten

Der Eigenverbrauch von Strom sollte über eine Mindestumlage und die Einführung leistungsbezogener Netzentgelte stärker an den Kosten des Ausbaus von erneuerbaren Energien und Netzinfrastruktur beteiligt werden. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen wieder angehoben oder die Degression heruntergefahren würde. Außerdem müsse für Eigenheimbesitzer und für den Mietwohnungsbau für den Betrieb von Hausdachanlagen wie im Koalitionsvertrag vorgesehen eine Bagatellgrenze eingeführt werden. Dabei könne sich die Regierung an den Grenzwerten für die verpflichtende Direktvermarktung orientieren: 2015 bis 500 kW, 2016 bis 250 kW und ab 2017 bis 100 kW. Aus Verbrauchersicht sollte die neue Bundesregierung endlich die unsägliche Smart-Meter-Debatte beenden und die alten Rollout-Pläne endgültig begraben. „Der Nutzen ist gering, die Kosten höher als gedacht und die Gefahr des Datenmissbrauchs hoch“, so Krawinkel abschließend.

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