- Mindestens zwei Millionen Haushalte haben ihre letzte Jahres- oder Schlussrechnung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen erhalten.
- Die Mehrheit der betroffenen Haushalte erwartete zum Zeitpunkt der Befragung ein Guthaben.
- Auch die Nachfrage der Verbraucher nach dem Verbleib der Abrechnung garantiert nicht deren umgehende Zusendung.
Energieunternehmen halten sich nicht alle an die rechtlichen Zeitvorgaben bei der Erstellung von Schlussrechnungen und der Auszahlung von Guthaben. Das ergab eine Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Die Verbraucherzentralen und den vzbv erreichen immer wieder Beschwerden von Verbrauchern, die vergeblich auf die Auszahlung ihres Guthabens durch ihren Energieanbieter warten. Diese Beschwerden sind keine Einzelfälle. Neue Zahlen aus einer repräsentativen Haushaltsbefragung im Auftrag des vzbv zeigen, dass nach eigenen Angaben hochgerechnet mindestens zwei Millionen Haushalte ihre letzte Jahres- oder Schlussrechnung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf des Belieferungsjahres beziehungsweise nach Vertragsablauf erhalten haben.
Guthaben in nicht unerheblicher Höhe
Eine Mehrheit der befragten Haushalte, die ihre Jahres- beziehungsweise Schlussrechnung nicht fristgerecht erhalten haben (47 von 78), erwartete zum Zeitpunkt der Befragung ein Guthaben. Großteils (in 29 von 47 Fällen) – so geben es die Befragten an – schulden die Energieversorger den Verbrauchern über 50.- Euro.
Energieversorger spielen vermeintlich auf Zeit
Gut jeder Vierte (21 von 78 betroffenen Haushalten) wartete zum Zeitpunkt der Befragung noch auf seine Jahres- bzw. Schlussrechnung. In einigen Fällen (13 von 78) haben die Energieversorger die Jahres- beziehungsweise Schlussrechnung übersandt, nachdem Verbraucher mit ihnen hierzu in Kontakt getreten sind. Die Nachfrage der Verbraucher bei den Energieversorgern nach dem Verbleib der Jahres- bezieungsweise Schlussrechnung führte jedoch nicht in jedem Fall schnell zum Ziel. In gut jedem vierten Fall (4 von 13 betroffenen Haushalten) betrug der Zeitraum zwischen der Kontaktaufnahme des Verbrauchers und dem Erhalt der Jahres- beziehungsweise Schlussrechnung länger als sechs Wochen. Gut die Hälfte der betroffenen Haushalte (40 von 78), welche ihre Abrechnung nicht fristgerecht erhalten haben, geben an, dass ihnen die Jahres- beziehungsweise Schlussrechnungen vom Energieversorger nach Fristablauf zumindest unaufgefordert übersandt wurde.
„Besonders in der aktuellen Krise, in der nicht wenige Verbraucher in Folge der Corona-Pandemie mit Jobverlust und Kurzarbeit konfrontiert sind, ist dieses Verzögerungsverhalten einiger Energieversorger inakzeptabel.“ sagt Sabine Lund, Referentin Team Marktbeobachtung Energie. „In einem besonders dreisten Fall lag der vom Energieversorger geschuldete Betrag bei über 2.300 Euro.“
Rechnungserstellung darf maximal sechs Wochen betragen
Guthaben aus Rechnungen sind nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen und nach derzeitiger Rechtslage unverzüglich und unaufgefordert zu erstatten. Durch eine konkrete Frist könnte hier für mehr Klarheit und letztlich Rechtssicherheit auf Seiten der Verbraucher gesorgt werden. So gibt es für die Erstellung von Schlussrechnungen bereits eine gesetzlich festgelegte Frist. Diese darf nach § 40 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) maximal sechs Wochen betragen.
Methodenbox
Methode: Telefonische Befragung (CATI AdHoc). Grundgesamtheit: deutschsprachige Energie(mit)entscheider ab 18 Jahren in Privathaushalten in Deutschland. Stichprobengröße (Haushaltsstichprobe): 1.002 Befragte. Statistische Fehlertoleranz: max. +/-3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe. Erhebungszeitraum: 6. bis 17. Juli 2020. Institut: forsa.