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Datum: 17.04.2025

Der Koaltionsvertrag im Verbrauchercheck

Verbraucherpolitische Bewertung des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD aus Sicht der Verbraucher:innen

Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat es sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, das Leben in Deutschland einfacher, bezahlbarer und gerechter zu machen. Damit dies gelingt, muss die neue Regierung die Alltagssorgen der Menschen ernst nehmen. Sie muss für spürbare Verbesserungen im täglichen Leben sorgen – dafür hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Vorfeld der Bundestagswahl geworben.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der vzbv, dass der Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Maßnahmen und Vorhaben enthält, die das Potenzial haben, den Alltag der Menschen zu verbessern. Im Folgenden finden Sie unsere detaillierte Auswertung der verbraucherpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.

Reichstagskuppel mit dem Schriftzug "Stärken was alle stärkt: Verbraucherschutz"

Quelle: iStock - Carol Anne

Positiv: Diese Vorhaben des Koalitionsvertrags bieten Chancen auf nennenswerte Fortschritte für Verbraucher:innen.

Grundsätze der Verbraucherpolitik

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir schützen den selbstbestimmten Verbraucher umfassend und vorsorgend. […] Unserer Politik liegt ein differenziertes Verbraucherbild zugrunde. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können. Wir unterstützen sie durch starke Rechte, Transparenz und Informationen, Beratung und Bildung, Schutz und Vorsorge. Wir stärken das Vertrauen zwischen Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern. […] Gesetze, die ihren Zweck nicht oder nicht mehr erfüllen, werden wir streichen. […] Relevante Standards aus den Bereichen […] Verbraucherrechte […] werden wir nicht absenken.“ 

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt, dass der Koalitionsvertrag ein differenziertes Verbraucherbild zu Grunde legt. Auch das Bekenntnis für starke Verbraucherrechte und Vorsorge wird begrüßt. Dieses Bekenntnis muss sich in den kommenden Jahren auch mit konkreten Maßnahmen in der Gesetzgebung zeigen. Bestehende Verbraucherrechte dürfen vor diesem Hintergrund nicht abgebaut werden.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir stärken das Vertrauen zwischen Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern und fördern die Verbraucherarbeit verlässlich. […] Wir stärken die Verbraucherforschung und prüfen, ob neben den bereits bestehenden Strukturen neue geschaffen werden müssen.”

Bewertung des vzbvDer vzbv begrüßt, dass die Verbraucherarbeit verlässlich gefördert werden soll. Dazu gehört insbesondere die finanzielle Stärkung für die Verbraucherarbeit und den vzbv.

Verbraucherrecht

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend und führen deshalb eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse ein.”

Bewertung des vzbv: Verbraucher:innen ärgern sich immer wieder über untergeschobene Verträge, die angeblich telefonisch abgeschlossen wurden. Scheitern die Bemühungen dagegen vorzugehen, bleiben sie auf den Kosten sitzen. Daher begrüßt der vzbv, dass die neue Bundesregierung eine allgemeine Bestätigungspflicht für telefonisch angebahnte langfristige Verträge einführen will.

Das steht im Koalitionsvertrag: Smart Contracts: Die Geltendmachung von Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen soll – wenn die relevanten Daten auf Grund von Buchung über eine App oder online dem Anbieter bereits vorliegen – digital über weitestgehend vorausgefüllte Formulare möglich werden. In einfach gelagerten Fällen, etwa bei Erstattung von Ticketpreisen, soll die Auszahlung automatisiert erfolgen.“

Bewertung des vzbv: Die vereinfachte Durchsetzung von Zahlungsansprüchen und die vollständig automatisierte Rückzahlung wäre zu begrüßen.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir evaluieren die Inkasso-Reform von 2021 und gehen gegen fortbestehenden Missbrauch vor.” 

Bewertung des vzbv: Wer eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, erhält oft Post von einem Inkasso-Unternehmen. Das Problem: Betroffene können die Inkassokosten kaum überprüfen. Auch wenn die Forderung an sich berechtigt ist, steht die Höhe der Inkassokosten oft in keinem Verhältnis zum offenen Betrag. Dass die neue Bundesregierung gegen fortbestehenden Missbrauch vorgehen wird, begrüßt der vzbv.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Zur Modernisierung der Zivilprozessordnung greifen wir Impulse der Reformkommission ‚Zivilprozess der Zukunft‘ auf, ergreifen weitere Maßnahmen zur Bewältigung von sogenannten Massenverfahren und stärken Schätzungs- und Pauschalierungsbefugnisse.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt Verbesserungen bei der Bewältigung von Massenverfahren, die die strukturellen Nachteile auf Verbraucherseite ausgleichen können. Nach den bereits positiven Erfahrungen mit der im Jahr 2023 neu eingeführten Sammelklage gibt es auch hier Potenzial für Verbesserungen. Dazu gehören gerichtliche Schätzungs- und Pauschalierungsbefugnisse, deren Einführung der vzbv bereits in den vergangenen Jahren gefordert hatte.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir werden den Zugang zum Recht erleichtern und die Justiz in der Fläche festigen. Durch eine deutliche Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwertes stärken wir die Amtsgerichte. Die Rechtsmittelstreitwerte werden wir erhöhen. Wir werden ein Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit einführen. Effektivere Klagezustellungen innerhalb Europas wollen wir sicherstellen.“ 

Bewertung des vzbv: Dass die Koalition den Zugang zum Recht erleichtern will, ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Es ist bedauerlich, dass Schlichtung nicht erwähnt wird. Sie bietet bei klarer Rechtslage eine niedrigschwellige und kostengünstige Möglichkeit Rechtsstreitigkeiten beizulegen.

Energie

Das steht im Koalitionsvertrag: Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent prokWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren. UmPlanungssicherheit zu schaffen, ist unser Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt, dass der Strompreis für private Haushalte spürbar sinken soll. Die Absenkung der Stromsteuer ist wirkungsvoll, da sie automatisch an die Kunden weitergegeben wird. Bei der Senkung der Netzentgelte dürfen Verbraucher:innen gegenüber der Industrie nicht benachteiligt werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Ersparnis bei den Verbraucher:innen ankommt.

Das steht im Koalitionsvertrag: Bei der Energiewende machen wir Wirtschaft und Verbraucher stärker zu Mitgestaltern (unter anderem durch Entbürokratisierung, Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing).“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt, dass die Mitgestaltung von Verbraucher:innen an der Energiewende weiter gestärkt werden soll.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Um den Bau von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen, wird die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich geregelt und aufgestockt. Um sichere Investitionsbedingungen zu schaffen, werden wir die AVB-Fernwärme-Verordnung und die Wärmelieferverordnung zügig überarbeiten und modernisieren und dabei die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen berücksichtigen. Wir sichern faire und transparente Preise und stärken dafür die Preisaufsicht. Wir stärken die Transparenz unter anderem durch eine unbürokratische Schlichtungsstelle.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt, dass die AVB-Fernwärme-Verordnung und die Wärmelieferungsverordnung zeitnah modernisiert werden sollen. Auch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, die Stärkung der Preisaufsicht und die Aufstockung der BEW-Förderung sind nach Auffassung des vzbv zu begrüßen.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir unterstützen die Einführung des ETS 2, um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen. Dabei wollen wir einen fließenden Übergang des deutschen BEHG in das ab 2027 europäisch wirkende Emissionshandelssystem (ETS 2) gewährleisten. Dabei werden wir uns für Instrumente einsetzen, die CO2-Preissprünge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen vermeiden. Zur Unterstützung besonders belasteter Haushalte nutzen wir hierzu auch die Mittel des Europäischen Klimasozialfonds. Die CO2-Einnahmen geben wir an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zurück. Dazu werden wir auch unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität auf den Weg bringen, damit niemand überfordert wird.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt das klare Bekenntnis zum Europäischen Emissionshandel, zur Verwendung der Mittel aus dem Europäischen Klimasozialfonds und zur Entwicklung von Instrumenten zur Vermeidung von starken Preissprüngen für Verbraucher:innen. Der vzbv bewertet außerdem positiv, dass CO2-Einnahmen an die Bürger:innen zurückgegeben werden sollen. Das Instrument zur CO2-Rückerstattung ist hier allerdings nicht konkret benannt.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Hemmnisse bei der Flexibilisierung des Stromsystems müssen abgebaut werden, um die flexible Nutzung von Erneuerbaren Energien sektorübergreifend zu verbessern. Der Ausbau systemdienlicher Speicherkapazitäten und die systemdienliche Nutzung von E-Auto- und Heimspeichern werden wir verstärkt vorantreiben. Bidirektionales Laden und das Laden am Arbeitsplatz werden wir unterstützen. Wir werden die Ansiedelung von großen Abnehmern wie etwa von Speichern und großen Erzeugern Erneuerbarer Energien dort anreizen, wo es dem Netz nützt. Energiespeicher werden als im überragenden öffentlichen Interesse anerkannt sowie im Zusammenhang mit privilegierten Erneuerbaren-Energien-Erzeugungsanlagen ebenfalls privilegiert. Die Mehrfachbelastung durch Steuern, Abgaben und Entgelte wird so weit wie möglich abgeschafft. Die regionale Nutzung ansonsten abgeregelten Stroms wollen wir deutlich erleichtern.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt, dass die Hemmnisse bei der Flexibilisierung des Stromsystems abgebaut werden.

Lebensmittel

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir setzen uns für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen ein.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt die Initiative nach mehr Transparenz für Verbraucher:innen bei versteckten Preiserhöhungen. Veränderungen der Menge oder der Zutatenliste bei gleichem oder höheren Grundpreis müssen für Verbraucher:innen mit einem Warnhinweis kenntlich gemacht werden

Das steht im Koalitionsvertrag: „Lebensmittelverschwendung bekämpfen wir auf allen Ebenen und unterstützen gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt, dass die Bundesregierung die Reduzierung von Lebensmittelverschwendungen entlang der Lieferkette in den Blick nimmt. Eine Umverteilung von Ressourcen hin zur Unterstützung von Verbraucher:innen mit geringen Einkommen bei einer gleichzeitig besseren Klimabilanz durch die Reduktion von Lebensmittelabfällen sind wichtige Impulse.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir führen ein einmaliges Prüf- und Zulassungsverfahren für neue Stallsysteme ein, um langfristigen Investitionsschutz sowie Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft herzustellen. […] Wir stellen die notwendigen Mittel für den tierwohlgerechten Stallbau auf Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereit. […] Wir werden die Tiergesundheitsstrategie unter Vernetzung der vorhandenen Datenbanken weiterentwickeln.“

Bewertung des vzbv: Es ist positiv, dass der tierwohlgerechte Stallbau gefördert werden soll. Ein Prüf- und Zulassungsverfahren, in dem nur Stallsysteme zugelassen werden, die tiergerecht konzipiert sind, kann den Tierschutz ebenfalls voranbringen. Es bleibt jedoch vage, wie der Umbau der Tierhaltung finanziert werden soll. Die Etablierung einer Gesundheitsdatenbank wäre als erster Schritt zu einem Monitoring- und Kontrollsystem von Tiergesundheit und Tierwohl sinnvoll. 

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir bekennen uns zu den hohen Standards unserer Landwirtschaft und werden uns daher im Rahmen neuer WTO Verhandlungen für gleichwertige Spiegelklauseln bei Lebensmittelimporten einsetzen.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt die Einführung von Spiegelklauseln bei Lebensmittelimporten. Sie können zu gleichen Standards für alle Produkte auf dem europäischen Lebensmittelmarkt beitragen.

Mobilität

Das steht im Koalitionsvertrag: „Das Deutschlandticket wird über 2025 hinaus fortgesetzt. Dabei wird der Anteil der Nutzerfinanzierung ab 2029 schrittweise und sozialverträglich erhöht. Um Planungssicherheit für die Kunden beim Ticket, aber auch für Bund und Länder bei der Finanzierung zu gewährleisten, werden die Kosten für das Ticket nach einem festen Schlüssel aufgeteilt.”

Bewertung des vzbv: Die Ankündigung des Fortbestands des Deutschlandtickets über 2025 hinaus und der Preisstabilität bis 2029 ist sehr positiv zu bewerten. Dass die ab 2029 angekündigte Preiserhöhung des Deutschlandtickets nur schrittweise und sozialverträglich erfolgen soll, ist zu begrüßen. Allerdings muss das Ticket für alle bezahlbar und attraktiv bleiben.

Bauen, Wohnen und Mieten

Das steht im Koalitionsvertrag: „Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen. […] Zur Wohneigentumsbildung für Familien („Starthilfe Wohneigentum“), zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums werden steuerliche Maßnahmen verbessert, eigenkapitalersetzende Maßnahmen geschaffen und die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken geprüft. Die KfW-Förderprogramme werden zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt und vereinfacht: Ein Programm für den Neubau und eines für die Modernisierung. Dabei setzen wir Anreize für einfaches, klimafreundliches und kostenreduziertes Bauen.“

Bewertung des vzbv: Die Ankündigung der Fortsetzung der Förderung des Heizungstauschs und der Sanierung zur finanziellen Unterstützung der Verbraucher:innen begrüßt der vzbv ausdrücklich. Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass Fördersätze, -konditionen und -laufzeiten langfristig gelten. Nur so kann Verunsicherung abgebaut und Planbarkeit gewährleistet werden. In diesem Sinne fehlt im Koalitionsvertrag eine Aussage über die konkrete Fortsetzung der Förderung. 

Grundsätzlich ist das Anliegen, die Förderkulisse zu vereinfachen und durch Zusammenführung übersichtlicher zu machen und Verbraucher:innen leichter zugänglich zu machen, zu begrüßen. Allerdings besteht in der Vereinheitlichung und Verschlankung der Förderkulisse auch die Gefahr, dass Förderprogramme nicht an unterschiedliche Förderbedarfe der Verbraucher:innen angepasst sind. Aus Sicht des vzbv ist negativ zu bewerten, dass im Zuge einer Aktualisierung der Förderkulisse keine soziale Ausdifferenzierung angestrebt wird. Eigenkapitalersetzende Maßnahmen und staatliche Bürgschaften begrüßt und fordert der vzbv insbesondere für energetische Maßnahmen. 

Das steht im Koalitionsvertrag: „Zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes wird der soziale Wohnungsbau als wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung ausgebaut. […] Investitionen in den sozialen Wohnungsbau werden schrittweise deutlich erhöht, in diesem Rahmen werden die Mittel für Junges Wohnen verdoppelt und Mittel für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen zur Verfügung gestellt.“

Bewertung des vzbv: Seit vielen Jahren fallen mehr Sozialwohnungen aus der Preis- und Belegungsbindung als neue geschaffen werden. Der kontinuierlich steigende Bedarf an bezahlbarem Wohnraum kann mit den derzeit nur noch etwa einer Million verfügbaren Sozialwohnungen nicht mehr gedeckt werden. Es ist nach Auffassung des vzbv deswegen richtig und dringend geboten, den sozialen Wohnungsbau auszubauen und die Investitionen deutlich zu erhöhen. Unklar ist, ob dies allein über Neubau allein oder auch über Ankauf von auslaufenden Bindungen angestrebt wird. Der Ausbau von Wohnraum für junge Menschen und für barrierefreien Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung ist zu begrüßen.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir werden das Baugesetzbuch in zwei Schritten novellieren. […] zugleich werden die Vorschriften über den Umwandlungsschutz (§ 250 BauGB) und die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert. […] Um eine nachteilige Ausstrahlungswirkung auf die Umgebung zu vermeiden, wird das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten und bei Schrottimmobilien entsprechend gestärkt, der preislimitierte Vorkauf für solche Immobilien vereinfacht und die Umgehung von kommunalen Vorkaufsrechten bei Share Deals verhindert.”

Bewertung des vzbv: Die angekündigten Maßnahmen entstammen größtenteils dem Gesetzesentwurf für eine Baugesetzbuchnovelle, die aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampelregierung nicht verabschiedet wurde. Die Stärkung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten und der verstärkte Umwandlungsschutz im Städtebaurecht sind Forderungen des vzbv-Positionspapiers Bezahlbares Wohnen von Ende 2023.

Digitale Welt

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir setzen uns auf europäischer Ebene für Verbraucherinteressen im digitalen Raum und insbesondere für die Schließung von Schutzlücken im Verbraucherrecht ein. Unser Ziel ist, dass digitale Angebote schon ‚by design‘ und ‚by default‘ verbraucherfreundlich gestaltet werden. […] Wir setzen uns für ein Verbot unlauterer Geschäftspraktiken wie Dark Patterns und süchtig machenden Designs ein.“ 

Bewertung des vzbv: Das Verbraucherrecht ist im digitalen Raum lückenhaft. Ob diese Lücken EU-weit geschlossen werden können, wird auch von der Unterstützung Deutschlands abhängen. Der vzbv fordert digitale Fairness by design und by default sowie Verbote gegen manipulative und süchtig machende Designs, was durch die Formulierungen unterstützt wird. Bedauerlich ist, dass kein ausdrückliches Trackingverbot zu Werbezwecken vorgesehen ist, um zu verhindern, dass im Internet erfasste Daten gezielt zur Ausnutzung von Schwächen verwendet werden.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Die EU-Plattformgesetze schützen Grundrechte, Nutzende und fairen Wettbewerb. Wir werden sie konsequent durchsetzen, damit Plattformen strafbare Inhalte entfernen und systemische Risiken wie Desinformation aktiv angehen. Die Einführung einer verpflichtenden Identifizierung von Bots wird geprüft. […] Wir setzen uns in der EU dafür ein, radikalisierungsfördernde Algorithmen im DSA stärker zu regulieren. […] Wir verschärfen die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Plattformen, insbesondere bei systemischen Mängeln bei der Entfernung strafbarer Inhalte. […] Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können. Systematisch eingesetzte manipulative Verbreitungstechniken wie der massenhafte und koordinierte Einsatz von Bots und Fake Accounts müssen verboten werden. Wir werden durchsetzen, dass Online-Plattformen ihren Pflichten hinsichtlich Transparenz und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht nachkommen, sowie eine verschärfte Haftung für Inhalte prüfen. Outlinks zu Drittanbietern sind zuzulassen. Der DSA muss stringent umgesetzt und weiterentwickelt werden, systemisches Versagen muss in einem abgestimmten Verfahren mit der EU-Kommission Konsequenzen haben.“

Bewertung des vzbv: Das Bekenntnis zur europäischen Plattformregulierung und deren konsequenten Durchsetzung ist wichtig für Verbraucher:innen. Auch die Prüfung einer verpflichtenden Kennzeichnung von Bots sowie die stärkere Regulierung von radikalisierungsfördernden Algorithmen sind zentrale Absichten um Plattformen nutzerfreundlich zu machen.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir setzen uns für den Erhalt des freien, fairen, neutralen und offenen Netzes ein.“

Bewertung des vzbv: Es ist positiv, dass es ein Bekenntnis zum Erhalt der Netzneutralität gibt; dies auch mit Blick auf den auf europäischer Ebene zu erwartenden Digital Network Act.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Der Bund stärkt seine Kerninfrastruktur, wie Netze und Rechenzentren. Die Deutsche Verwaltungscloud (DVC) wird mit souveränen Standards realisiert, die Austauschbarkeit sichern und unkontrollierte Datenabflüsse verhindern. […] Die Resilienz unseres Landes stärken wir, indem wir die IT-Sicherheit verbessern, besonders bei kritischen Infrastrukturen, und robuste Wertschöpfungsketten (u.a. in der Chip- und Halbleitertechnik) aufbauen. Fähigkeiten und Produkte mit dem Ziel, Schutz im Cyberraum zu gewährleisten, gelten als Schlüsseltechnologien. Wir investieren in IT-Sicherheits- und anwendungsorientierte Resilienzforschung. […] Sicherheits- und Verteidigungsforschung; sowie Dual-Use: Wir bauen die Friedens- und Konfliktforschung sowie Regionalforschung (z.B. Osteuropa, China, USA) aus und schaffen eine Förderkulisse für Sicherheits- und Verteidigungsforschung einschl. Cybersicherheit und sicherer Infrastrukturen, um Kooperation von Hochschulen und AuF mit Bundeswehr und Unternehmen gezielter zu ermöglichen. 

[…] Wir entwickeln die Nationale Cybersicherheitsstrategie mit dem Ziel einer klaren Rollen- und Aufgabenverteilung fort, stärken das BSI und bauen es zu einer Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit aus. Wir härten unsere Kommunikationsnetze, insbes. für die Krisen- und VS-Kommunikation. Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum entwickeln wir fort und intensivieren den Informationsaustausch. Im Rahmen des verfassungsrechtlich Möglichen bauen wir unsere Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr aus. Wir werden im Rahmen der Umsetzung der NIS-2 Richtlinie das BSI-Gesetz novellieren. Ein Schwerpunkt bei den Nachrichtendiensten wird die stärkere gemeinsame Ausrichtung auf den Cyber- und Informationsraum sein, auch durch die Schaffung einer neuen spezialisierten technischen Zentralstelle unter Einbeziehung von ZITiS. 

[…] Wir werden im Computerstrafrecht Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschung schaffen, wobei wir Missbrauchsmöglichkeiten verhindern. […] Zudem stärken wir die Resilienz der Kommunen, indem wir die (Daten-)Sicherheit kritischer Infrastrukturen erhöhen. Unser gemeinsames Leitbild ist die ‚sichere Kommune‘. Das betrifft auch die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum. Wir setzen uns für eine Harmonisierung der Sicherheitsvorschriften von Bund, Ländern und Kommunen ein.“

Bewertung des vzbv: Die starke Betonung und Priorisierung der IT-Sicherheit für alle Ebenen (Kommune, Land, Bund, EU), welche mit einer Aufstockung finanzieller Mittel für die Stärkung der IT-Infrastruktur, der Förderung von IT-Sicherheitsforschung, das Notfallmanagement und präventive Beratungsangebote erfolgen soll, begrüßt der vzbv, da dies mittelbar auch die IT-Sicherheitslage von Verbraucher:innen verbessern wird. Auch die geplante Rechtssicherheit für IT-Sicherheitsforschung ist positiv zu bewerten.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir streben ein Konzept für markt- und verbraucherfreundliche Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze an.“

Bewertung des vzbv: Die Migration von Kupfernetzen auf Glasfasernetze wird in den nächsten Jahren erfolgen. Bisher spielen Verbraucherbelange in der Debatte eine untergeordnete Rolle, insofern ist es erfreulich, dass die Bundesregierung hier die Verbraucher:innen im Blick hat.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Fairer Wettbewerb ist für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft essenziell. Die Weiterentwicklung des Wettbewerbs- und Kartellrechts ist maßgeblich für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas. Die effektive Anwendung des Kartellrechts wollen wir sicherstellen und die Verfahren schneller sowie effizienter machen. […] Eine Expertenkommission ‚Wettbewerb und Künstliche Intelligenz‘ setzen wir beim Bundeswirtschaftsministerium ein. […] Das Wettbewerbsrecht muss auf allen Ebenen weiterentwickelt und mit dem Medienkonzentrationsrecht der Länder verzahnt werden, auch um Fusionen von Medienunternehmen mit Anbietern medienrelevanter Infrastruktur zu prüfen.“

Bewertung des vzbv: Eine Weiterentwicklung des Wettbewerbs- und Kartellrechts ist zu begrüßen, auch mit Blick auf die zunehmende Bedeutung von Künstliche Intelligenz in vielen Wertschöpfungsketten. Bei der Besetzung der Expertenkommission ist darauf zu achten, dass auch die Zivilgesellschaft aktiv eingebunden wird.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir holen mindestens eine der europäischen ‚AI-Gigafactories‘ nach Deutschland und treiben Edge-Computing voran.“

Bewertung des vzbv: Es ist zu begrüßen, dass die Koalition Edge Computing im Zusammenhang mit KI fördern möchte. Dies eröffnet die Möglichkeit, dass die Daten auf den Endgeräten der Verbraucher:innen bleiben.

Finanzmarkt

Das steht im Koalitionsvertrag: „Zum 01.01.2026 wollen wir die Frühstart-Rente einführen. Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann anschließend ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.“

Bewertung des vzbv: Viele konzeptionelle Fragen zur Frühstart-Rente sind offen. Trotzdem weist die Idee in die richtige Richtung, jungen Menschen den Zugang in rentierliches, ergänzendes Vorsorgesparen zu erleichtern, um so einen Impuls für frühzeitiges, aktienbasiertes Sparen zu setzen.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir werden die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt überführen, von bürokratischen Hemmnissen befreien und mit dem Verzicht auf zwingende Garantien sowie der Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reformieren. Wir prüfen eine Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten. Wir wollen dieses neue Produkt mit einer möglichst einfachen staatlichen Förderung für Bezieherinnen und Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen begleiten. Kern der reformierten Riester-Rente wird ein Anlageprodukt sein, das es auch in Form eines Standardproduktes geben soll.“

Bewertung des vzbv: Es ist positiv, dass ein neues Vorsorgeprodukt vorgesehen ist, das als Anlageprodukt gestaltet sein soll. Damit verabschiedet sich die Bundesregierung von der versicherungsförmigen Altersvorsorge, was ein großer Fortschritt, insbesondere für Menschen mit geringer Sparfähigkeit ist. Viele Kernanliegen, die der vzbv seit Jahren fordert, sollen angegangen werden: Es ist ein Standardprodukt vorgesehen. Auf Garantien soll verzichtet werden können. Die Kosten sollen gesenkt werden.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Zusätzlich werden wir die betriebliche Altersversorgung stärken und deren Verbreitung besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienern weiter vorantreiben. Die Geringverdienerförderung werden wir verbessern. Wir werden die betriebliche Altersvorsorge digitalisieren, vereinfachen, transparenter machen und entbürokratisieren. Die Portabilität der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel wollen wir erhöhen.“

Bewertung des vzbv: Es ist zu begrüßen, die betriebliche Altersversorgung zu vereinfachen. Die Portabilität zu erhöhen, ist eine relevante Grundvoraussetzung für eine gute betriebliche Altersvorsorge.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir stellen sicher, dass jeder weiterhin selbst entscheiden kann, wie er bei Geschäften des Alltags bezahlt. Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir. Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein und wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen. Wir unterstützen einen digitalen Euro, der sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel einen echten Mehrwert liefert sowie das Bargeld ergänzt, die Privatsphäre der Verbraucherinnen und Verbraucher schützt, kostenfrei für Verbraucherinnen und Verbraucher nutzbar ist und die Finanzstabilität nicht beeinträchtigt.“ 

Bewertung des vzbv: Es ist zu begrüßen, dass das Bargeld gestärkt werden soll, indem abgesichert werden wird, dass Verbraucher:innen immer bar zahlen können sollen. Auch, dass der Digitale Euro an die Anforderungen des Datenschutzes und der Kostenfreiheit geknüpft werden soll ist für Verbraucher:innen positiv. Bei der digitalen Zahlungsoption wird es relevant sein, auf niedrige Kosten für Verbraucher:innen und Handel zu achten.

Das steht im Koalitionsvertrag:Die Regulierung von Kryptowerten, des Grauen Kapitalmarkts und der Schattenbanken werden wir auf Lücken überprüfen und diese gegebenenfalls schließen.“

Bewertung des vzbv: Es ist gut, die Regulierung des Grauen Kapitalmarkts zu überprüfen. Nach wie vor werden hochgradig risikoreiche, wirtschaftlich ineffiziente und lückenhaft regulierte Anlagen an Verbraucher:innen vertrieben.

Das steht im Koalitionsvertrag:Wir prüfen, ob zur Durchsetzung angemessener marktüblicher Entgelte Kostendeckel für Basiskontenentgelte und Dispozinsen erforderlich sind oder an der bisherigen Rechtslage festgehalten werden sollte.“

Bewertung des vzbv: Es ist positiv, dass überhöhte Entgelte beim Basiskonto gegebenenfalls durch einen Deckel entgegengewirkt werden soll. Aktuell schließen einige Banken Verbraucher:innen über überhöhte Entgelte faktisch vom Basiskonto aus. Es ist allerdings bedauerlich, dass die Bundesregierung sich noch nicht klar bekennt und hier nur einen Prüfauftrag formuliert. Eine Deckelung der Dispozinsen ist aus Sicht des vzbv nicht der richtige Ansatz, um das Überschuldungsrisiko zu verringern. Die Deckelung unter Marktniveau macht den Kredit zwar günstiger, kann aber keine Überschuldung verhindern. Dafür wäre eine Kreditwürdigkeitsprüfung notwendig, die sicherstellt, dass Verbraucher:innen den Kredit kurzfristig zurückzahlen können.

Das steht im Koalitionsvertrag:Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dabei prüfen wir, ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist. Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, führen wir eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden ein. Die Versicherungsbedingungen werden weitgehend reguliert. Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen. Die Belange der Mieterinnen und Mieter haben wir dabei im Blick.“

Bewertung des vzbv: Die vorgesehene Regelung zur Absicherung von Elementarschäden ist lange überfällig und zu begrüßen. Es ist gut, dass damit künftig alle Wohngebäudeversicherungen auch gegen Elementarschäden absichern gesichert werden sollen. Dies schützt Verbraucher:innen vor überbordende finanzielle Schäden an ihren Wohngebäuden in Folge von Naturkatastrophen.

Das steht im Koalitionsvertrag:Wir stärken in Absprache mit den Ländern […] eine kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt.“

Bewertung des vzbv: Es ist zu begrüßen, dass alle Verbraucher:innen einen Zugang zur kostenlosen Schuldnerberatung erhalten sollen, unabhängig davon, ob sie Bürgergeld beziehen oder nicht. Allerdings ist es hier entscheidend, die dafür notwendigen Mittel für den Ausbau der Beratungskapazitäten in den Schuldnerberatungsstellen und in den Verbraucherzentralen bereitzustellen.

Gesundheit

Das steht im Koalitionsvertrag: „Bei medizinischen Behandlungen stärken wir Patientinnen und Patienten gegenüber den Behandelnden.“

Bewertung des vzbv: Patient:innen haben es nach wie vor schwer, ihre Rechte geltend zu machen. Vor allem bei Behandlungsfehlern und bei individuellen Selbstzahlerleistungen müssen die Rechte der Patient:innen gestärkt werden.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir erlassen ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ-Regulierungsgesetz), das Transparenz über die Eigentümerstruktur sowie die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel sicherstellt.“

Bewertung des vzbv: : Problematische Entwicklungen zu korrigieren, wie eine einseitige Profitorientierung und monetäre Fehlanreize, die einer bedarfsgerechten Versorgung zuwiderlaufen, ist wichtig und notwendig. Dies sollte aber ähnlich gelagerte Fehlentwicklungen in der Einzelarztpraxis, bei Krankenhäusern und Pflegeheimen einbeziehen.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir entwickeln das Gesundheitswesen und die Pflegeversorgung barrierefrei und inklusiv weiter.“

Bewertung des vzbv: Niemand darf von der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung ausgeschlossen sein. Insbesondere im Zuge der digitalen Transformation bei Gesundheit und Pflege spielt Barrierefreiheit eine wichtige Rolle. Die neue Bundesregierung sollte dabei den Aspekt der analogen Alternativen für Menschen, die nicht über die nötige digitale Kompetenz oder technische Ausstattung verfügen, konsequent mitdenken.

Pflege

Das steht im Koalitionsvertrag: „Die Bewältigung der stetig wachsenden Herausforderungen in der Pflege und für die Pflegeversicherung ist eine Generationenaufgabe. Auch dieser Herausforderung wollen wir mit einem Mix aus kurz-, mittel- und langfristen Maßnahmen begegnen. Die strukturellen langfristigen Herausforderungen werden [wir] mit einer großen Pflegereform angehen. Ziele der Reform sind, die nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung zu sichern. Die Grundlagen der Reform soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erarbeiten. […] Die Kommission legt ihre Ergebnisse noch 2025 vor.“

Bewertung des vzbv: Aus Sicht des vzbv ist positiv hervorzuheben, dass eine Reform zeitnah angegangen werden soll und dass sie neben Finanzierungsfragen auch strukturelle Reformelemente umfassen soll. Wie weit die Reform bei den genannten Elementen gehen wird, bleibt leider völlig offen. So ist unklar, ob die Reform wirklich nachhaltig wirken wird. Aus Sicht der Beitragszahlenden enttäuschend ist, dass es zur Verortung versicherungsfremder Leistungen nur einen Prüfauftrag gibt.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Die strukturellen langfristigen Herausforderungen werden [wir] mit einer großen Pflegereform angehen. […] Zum Arbeitsauftrag der Kommission gehört insbesondere die Prüfung von: […] Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile.“ 

Bewertung des vzbv: Eine Reform, die nur die finanzielle Stabilität der sozialen Pflegeversicherung im Blick hat, würde aus Sicht der Betroffenen viel zu kurz greifen. Pflegebedürftigkeit ist zum Armutsrisiko geworden und die Menschen werden mit dem finanziellen Risiko größtenteils alleingelassen. Die Politik muss verbraucherschützende, realistische Möglichkeiten zur Absicherung von Pflegebedürftigkeit schaffen. Das ist integraler Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Dazu gehört die wirksame, zeitnahe Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile im ambulanten wie im stationären Setting, aber auch der weiteren Eigenanteile. Bedauerlicherweise enthält der Koalitionsvertrag keine Aussagen zur Übernahme der Investitionskosten.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Ziele der Reform sind […] eine Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt das ausdrückliche Ziel, die ambulante beziehungsweise häusliche Pflege zu stärken, hier besteht akuter Handlungsbedarf. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sehen sich erheblichen Belastungen finanzieller, organisatorischer und bürokratischer Art ausgesetzt. Dabei ist das bestehende Pflegesystem in hohem Maße auf eine funktionierende häusliche Versorgung angewiesen. Um diese dauerhaft sicherzustellen und Überlastung entgegenzuwirken, ist eine gezielte Reform und nachhaltige Stärkung dieses Sektors und deren Leistungsempfang dringend erforderlich.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Zum Arbeitsauftrag der Kommission gehört insbesondere die Prüfung von: […] Schaffung von Angeboten für pflegerische Akutsituationen.“

Bewertung des vzbv: Pflegebedürftige sind auf kontinuierliche Pflege angewiesen. Neben dem Mangel an Angeboten an pflegerischer Versorgung sind die Pflegebedürftigen häufig mit fristlosen Kündigungen konfrontiert. Die Betroffenen einschließlich der Angehörigen benötigen Versorgungssicherheit, daher ist der Aufbau eines Versorgungsangebotes in pflegerischen Akutsituationen sehr zu begrüßen. Gleichzeitig müssen spezialgesetzliche Regelungen für ambulante Pflegeverträge getroffen und der Sicherstellungsauftrag der Pflegekassen erweitert werden.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Ziele der Reform sind, […] dass Leistungen der Pflegeversicherung von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen einfach und bürokratiearm in Anspruch genommen werden können. […] Zum Arbeitsauftrag der Kommission gehört insbesondere die Prüfung von: […] Bündelung und Fokussierung der Leistungen.“

Bewertung des vzbv: Die geplante Entbürokratisierung im Pflegeleistungssystem begrüßt der vzbv ausdrücklich. Besonders in der ambulanten Pflege muss die Leistungsgestaltung flexibler und weniger bürokratisch sein. Derzeit gibt es eine Vielzahl an Einzelleistungen, die den Zugang zur Pflege unnötig verkomplizieren – und das in einer ohnehin vulnerablen Situation.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Kurzfristig bringen wir Gesetze zur Pflegekompetenz, Pflegeassistenz und zur Einführung der ‚Advanced Practice Nurse‘ auf den Weg.“

Bewertung des vzbv: Die angesprochenen Maßnahmen sind wichtig und notwendig, um eine bessere pflegerische Versorgung der pflegebedürftigen Personen in Deutschland voranzutreiben. Angesichts der bestehenden strukturellen Herausforderungen haben diese gesetzlichen Vorhaben für die Betroffenen eine enorme Verbraucherrelevanz.

Verbraucherbildung

Das steht im Koalitionsvertrag: „Unserer Politik liegt ein differenziertes Verbraucherbild zugrunde. Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können. Wir unterstützen sie durch starke Rechte, Transparenz und Information, Beratung und Bildung, Schutz und Vorsorge. Wir stärken das Vertrauen zwischen Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern und fördern die Verbraucherarbeit verlässlich. Wir stärken in Absprache mit den Ländern den vorsorgenden Verbraucherschutz, die nicht interessengeleitete Verbraucherbildung (Ernährung, Finanzen, Digitales) und eine kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt. Wir setzen die Förderung des Netzwerks und der Auszeichnung Verbraucherschule fort.“

Bewertung des vzbv: Es ist begrüßenswert, dass die Verbraucherpolitik ein differenziertes Verbraucherbild zugrunde legt und Bildung einschließt. Positiv ist zudem die Stärkung der nicht interessengeleiteten Verbraucherbildung und insbesondere die Fortführung des Netzwerks und der Auszeichnung Verbraucherschule. Der Schwerpunkt auf Ernährung, Finanzen und Digitales lässt weitere Konsumaspekte wie etwa den nachhaltigen Konsum außen vor – obwohl die Bundesregierung an anderer Stelle im Koalitionsvertrag sagt, für „Nachhaltigkeit, auch beim Konsum“ eintreten zu wollen.

Das steht im Koalitionsvertrag:Wir stärken in Absprache mit den Ländern […] die nicht interessengeleitete Verbraucherbildung (Ernährung, Finanzen, Digitales).“

Bewertung des vzbv: In-App-Käufe in Handyspielen, Kaufempfehlungen bei TikTok oder Zahlung per Buy now, Pay later – schon Kinder und Jugendliche treffen finanzielle Entscheidungen. Darum gilt: Je früher junge Menschen Finanzkompetenzen erwerben, desto besser. Finanzbildung ist eine wichtige flankierende Maßnahme zum finanziellen Verbraucherschutz. Es ist begrüßenswert, dass diese verbessert werden soll.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir bauen die frühe MINT-Bildung sowie den Wettbewerb „Jugend forscht" aus, unterstützen die Gründung von Schülerfirmen und „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE).“

Bewertung des vzbv: Es ist wichtig, dass die künftige Bundesregierung eine Bildung für nachhaltige Entwicklung unterstützt. Es bestehen Schnittmengen zur Verbraucherbildung, beide Bildungsbereiche stärken ein bewusstes und reflektiertes Handeln in Alltags- und Konsumfragen.

Neutral: Diese Vorhaben des Koalitionsvertrags sind zu unkonkret, um sagen zu können, wie sie sich für Verbraucher:innen auswirken.

Verbraucherrecht

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir werden den Einzelhandel vor unlauterem Wettbewerb aufgrund der Flutung durch billige Konsumgüter aus Fernost schützen und auf europäischer Ebene ein level playing field durchsetzen, bei dem unsere Standards von allen Marktteilnehmern – auch aus Drittländern – eingehalten werden müssen. Bei den Verhandlungen zur Reform der EU-Zollunion setzen wir uns dafür ein, dass die Vorschläge für E-Commerce bevorzugt beraten werden. Erfüllen die Unternehmen die Pflichten nicht, werden die Accounts ihrer Onlinehandelsplattformen gesperrt.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt grundsätzlich, dass das Thema Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden hat, wenn auch nur unter dem Aspekt des unlauteren Wettbewerbs. Bedauerlich ist, dass allein die Reform der EU-Zollunion als konkretes Vorhaben genannt wird.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir wollen den Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen stärker regulieren, um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen. Dazu wollen wir insbesondere Preisobergrenzen ermöglichen, Transparenz über den Preis und die Verkäufer der Tickets herstellen und Plattformen dazu verpflichten, gemeldete Falschangaben nach dem ‚notice-and-takedown‘-Prinzip zu entfernen und dafür ein Meldesystem vorzuhalten.”

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt grundsätzlich, dass sich die zukünftige Bundesregierung in dem Bereich für mehr Verbraucherschutz einsetzen will. Bereits bestehende Transparenzvorgaben müssen verschärft und auf alle Marktakteure ausgeweitet werden. Es muss klar zwischen dem privaten und gewerbsmäßigen Wiederverkauf unterschieden werden. Für den privaten Verkauf sollte es keine Hürden geben. Die Vorgabe zum notice-and-takedown hat nur eine klarstellende Wirkung. Der vzbv bedauert, dass nicht über ein Verbot des gewerbsmäßigen Ticketzweitmarktes nachgedacht wird.

Energie

Das steht im Koalitionsvertrag: „Der entschlossene Ausbau Erneuerbarer Energien beinhaltet den netzdienlichen Ausbau von Sonnen und Windenergie, von Bioenergie, Wasserkraft und die Erschließung von Geothermie. Zudem nutzen wir die Potenziale klimaneutraler Moleküle. Wir verfolgen das Ziel, dass sich Erneuerbare Energien perspektivisch vollständig am Markt refinanzieren können. Wir wollen für den weiteren Hochlauf von Erneuerbaren und Speichern einen gesicherten Investitionsrahmen bei zugleich verstärkter Einbindung marktwirtschaftlicher Instrumente. Der Investitionsrahmen wird hierfür in Einklang mit europäischen Vorgaben angepasst und dabei die Strommarktintegration der Erneuerbaren optimiert.

[…] Die Förderung der Solarenergie in Verbindung mit Speichern soll systemdienlich ausgestaltet werden. Wir wollen private Haushalte zu Akteuren der eigenen Energieversorgung machen. Betreibern von Bestandsanlagen setzen wir Anreize für eine netz- und systemdienliche Einspeisung und prüfen die neuen Bestimmungen des Solarspitzengesetzes für die Nullvergütung bei negativen Preisen und der Direktvermarktung. Anmeldeverfahren werden wir durch Digitalisierung und Standardisierung vereinfachen. Wir achten auf Flächenschonung und wollen Möglichkeiten der Doppelnutzung, wie zum Beispiel Parkplatz-, Agri- und Floating-PV erleichtern.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt, dass sich die Bundesregierung zu einem entschlossenen Ausbau der Erneuerbaren Energien bekennt. Es ist grundsätzlich richtig, die Netzdienlichkeit und Marktintegration der Erneuerbaren Energien zu stärken. Gleichzeitig darf der notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht ausgebremst werden. Die Anreize zu netz- und systemdienlicher Einspeisung dürfen die privaten Haushalte nicht überfordern. Die Digitalisierung und Standardisierung von Anmeldeverfahren ist zu begrüßen. 

Das steht im Koalitionsvertrag: „Den Rollout von Smart Metern im Verteilnetz werden wir beschleunigen und vereinfachen und dynamische Stromtarife stärken.“

Bewertung des vzbv: Grundsätzlich ist es richtig, die Digitalisierung der Energiewende voranzutreiben und dynamische Stromtarife zu stärken. Allerdings fehlen hier klare Maßnahmen, um den Rollout zu beschleunigen, zu vereinfachen und kostengünstiger zu machen. Insbesondere für Haushalte, die nicht verpflichtend einen Smart-Meter erhalten, braucht es Lösungen, die es dieser Verbrauchergruppe ermöglichen, kostengünstig und sicher an der Energiewende teilzuhaben. Dynamische Stromtarife müssen verbraucherfreundlicher ausgestaltet werden. Dafür braucht es mehr Transparenz, eine bessere Darstellung auf Vergleichsportalen und dynamische Tarife mit einer Preisabsicherung gegen exorbitante Preissteigerungen.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Der Ausbau und die Modernisierung der Netze werden kosteneffizient vorangebracht und mit dem Erneuerbaren-Ausbau synchronisiert. Wir werden die weitere Entwicklung einem regelmäßigen Monitoring unterziehen. Sämtliche Maßnahmen müssen sich an den realistischen Bedarfen orientieren und aufeinander abgestimmt sein. Wir stärken die Übertragungs- und Verteilnetze. Kritische Energieinfrastruktur, insbesondere Netze und Erneuerbare-Energien-Anlagen, muss auch in Umsetzung der NIS-2-Richtlinie resilient und bestmöglich geschützt werden. Wir heben Effizienzpotenziale im Netz unter anderem durch freiere Gestaltung sowie Überbauung am Netzverknüpfungspunkt und durch Digitalisierung der Netze.“

Bewertung des vzbv: Ein kosteneffizienter Ausbau der Stromnetze wird begrüßt. Für die Infrastrukturplanung bestehen mit der Systementwicklungsstrategie, dem Szenariorahmen und dem Netzentwicklungsplan bereits verschiedene Prozesse, die dies gewährleisten.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir werden durch schnellstmögliche technologieoffene Ausschreibungen verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen in ausreichend gesicherte Leistung und Versorgungssicherheit schaffen. Den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030 wollen wir im Rahmen einer zügig zu überarbeitenden Kraftwerksstrategie technologieoffen anreizen. Die neuen Gaskraftwerke sollen deutschlandweit vorrangig an bestehenden Kraftwerksstandorten entstehen und regional nach Bedarfen gesteuert werden. Durch einen technologieoffenen und marktwirtschaftlichen Kapazitätsmechanismus kann ein systemdienlicher Technologiemix aus Kraftwerken und Erzeugungsanlagen (zum Beispiel Bioenergie und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)), Speichern und Flexibilitäten entstehen. Freie Kapazitäten industriell genutzter KWK-Anlagen wollen wir stärker nutzen. Ein größeres Energieangebot dient der Stabilisierung und Reduzierung der Stromkosten. Dazu sollen künftig Reservekraftwerke nicht nur zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, sondern auch zur Stabilisierung des Strompreises zum Einsatz kommen.“

Bewertung des vzbv: Grundsätzlich können neue Gaskraftwerke einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Allerdings fordert der vzbv eine Überdimensionierung und Überförderung der Kraftwerke zu vermeiden. Vor einer Festlegung auf den Bau einer definierten Gaskraftwerksleistung ist zu analysieren, ob ein Teil der notwendigen Kapazität nicht bereits zur Verfügung steht (zum Beispiel Biogas-Anlagen) und gegebenenfalls für geringere Kosten in Betrieb gehalten werden kann.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir erarbeiten einen Fahrplan für defossilisierte Energieträger. Dafür müssen Gasnetze erhalten bleiben, die für eine sichere Wärmeversorgung notwendig sind. Die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie werden wir zügig umsetzen. Um die nötigen Investitionen zu ermöglichen, wollen wir die Träger von Infrastrukturen durch einen Mix aus zusätzlichem öffentlichem und privatem Kapital stärken.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt die Ankündigung einer schnellen Umsetzung der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie. Hierdurch werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Gasnetzbetreiber einen möglichen Rückbau nicht mehr benötigter Leitungen rechtssicher planen können. Es muss sichergestellt werden, dass die Transformation der Gasnetze so geplant wird, dass möglichst geringe Kosten entstehen, die transparent und nachvollziehbar sind, und die Versorgungssicherheit für Verbraucher:innen jederzeit gewahrt wird.

Nachhaltiger Konsum und Ressourcenschutz

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir erleichtern nachhaltigen Konsum und folgen dem Grundsatz ‚Reparieren statt Wegwerfen‘.“

Bewertung des vzbv: Diese Aussage im Koalitionsvertrag bleibt maximal vage und lässt auf wenig Ambitionen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie Recht auf Reparatur schließen. Der vzbv fordert ein Recht auf Reparatur, das es Verbraucher:innen ermöglicht, unkompliziert und zu angemessenen Preisen kaputte Geräte reparieren zu lassen. Um die Reparaturkosten in einem ökonomisch sinnvollen Verhältnis zum Neupreis zu halten, fordert der vzbv einen bundesweiten Reparaturbonus.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir setzen uns für die Einführung eines EU-weit gültigen digitalen Produktpasses ein.“

Bewertung des vzbv: Die Aussage im Koalitionsvertrag gibt nur wider, was bereits durch die bereits in Kraft getretene EU-Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte festgelegt wurde. Zu noch offenen Fragen, nämlich wie genau soll der digitale Produktpass ausgestaltet sein, werden keine Aussagen gemacht. Es kommt aber auf die Details der Umsetzung an. Der vzbv fordert einen digitalen Produktpass, der Produkte besser vergleichbar macht und es Verbraucher:innen erleichtert nachhaltige und für sie vorteilhafte Kaufentscheidungen zu treffen. Damit das funktioniert, müssen die Informationen verlässlich und relevant für Verbraucher:innen sein und das Informationsangebot muss leicht nutzbar und verständlich sein.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Bei Batterien und Elektrogeräten optimieren wir die Abfallsammlung.“

Bewertung des vzbv: Der Koalitionsvertrag bestätigt nur, wozu Deutschland ohnehin verpflichtet ist. Die Abfallsammlung muss optimiert werden, denn Deutschland hat laut den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts 2023 nur 29,5 Prozent statt der durch EU-Recht gesetzlich vorgeschriebenen 65 Prozent Elektroschrott gesammelt. Der vzbv fordert, dass der stationäre und der Online-Handel öfter und deutlicher über Rückgabemöglichkeiten der Altgeräte informieren. Zudem fordert der vzbv ein Verbot von Einweg-Elektrogeräten, wie zum Beispiel Wegwerf-E-Zigaretten.

Lebensmittel

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir unterstützen die Evaluierung und die Überarbeitung der Umsetzung der EU-Richtlinie über unfaire Handelspraktiken, um einen Wettbewerb mit fairen Erzeugerpreisen im Lebensmittelmarkt zu ermöglichen. Wir führen eine unabhängige und weisungsfreie Ombudsperson ein.“

Bewertung des vzbv: Damit im Lebensmittelmarkt ein echter Wettbewerb stattfinden kann, müssen Preise im Lebensmittelmarkt für Erzeuger:innen und Verbraucher:innen fair sein. Nur dann ist eine gesunde und ausgewogene Ernährung für alle möglich. Eine unabhängige Preis- und Kostenbeobachtungstelle wäre ein wichtiger Schritt, um Verbraucher:innen langfristig zu stärken.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir reformieren unter Einbeziehung der Beteiligten der gesamten Wertschöpfungskette das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich, um es praxistauglich zu gestalten und auf das Tierwohl auszurichten.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt die Weiterentwicklung der Tierhaltungskennzeichnung. Leider wurde keine konkrete Erweiterung auf weitere Tierarten, den gesamten Lebenszyklus und die Außerhausverpflegung vereinbart. Die Tierhaltungskennzeichnung kann auch nur dann einen echten Mehrwert für Verbraucher:innen schaffen, wenn der Begriff „Tierwohl“ definiert und geschützt wird. Nur so kann eine Irreführung im Tierhaltungs-Kennzeichnungsrecht verhindert werden. Sie sollte zudem verbindlich geregelt werden. Insgesamt bleibt das Vorhaben vage.

Mobilität

Das steht im Koalitionsvertrag: „Zur Stärkung des ÖPNV werden Bund und Länder die ÖPNV-Finanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen und einen Modernisierungspakt starten. Die Regionalisierungsmittel sollen vorrangig als Bestellmittel für den Schienenpersonennahverkehr genutzt werden. Wir werden den Status quo sichern, steigende Kosten auffangen und Spielräume für neue Verkehre schaffen. Die Dynamisierung werden wir anpassen. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird vereinfacht und entbürokratisiert, für innovative Ansätze (z.B. Magnetschwebebahn) geöffnet und der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen erleichtert. Die GVFG-Mittel werden wir schrittweise deutlich aufstocken und den Fördersatz erhöhen. 

[…] Wir wollen einen zuverlässigen, sicheren, sauberen und digitalisierten ÖPNV mit einer attraktiven Preis- und Tarifgestaltung in Stadt und Land.“ 

Bewertung des vzbv: Einige der formulierten Ziele (zum Beispiel neue gesetzliche Grundlage für die ÖPNV-Finanzierung oder der Start des Modernisierungspakts) begrüßt der vzbv, sie bleiben jedoch relativ unkonkret. Verbindliche Maßnahmen oder überprüfbare Ziele werden nicht genannt. Die langjährige vzbv-Forderung nach einem Anschluss Mobilität mit verbindlichen Mindesterreichbarkeits- und Qualitätskriterien fehlt gänzlich, obwohl die Vorarbeiten in der vergangenen Legislaturperiode im Ausbau- und Modernisierungspakt geleistet wurden. Verbraucher:innen brauchen ein adäquates Angebot von öffentlichen Verkehrsmitteln, um ohne eigenes Auto mobil sein zu können.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Um sicherzustellen, dass das Geld des Bundes künftig bei der Schieneninfrastruktur ankommt, sich die Qualität des Schienenverkehrs deutlich verbessert und die Arbeitsplätze nachhaltig gesichert werden, wollen wir mittelfristig eine grundlegende Bahnreform umsetzen. Wir werden die DB InfraGO vom DB-Konzern weiter entflechten, innerhalb des integrierten Konzerns. Hierzu sind sowohl personelle, rechtliche als auch organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Sowohl beim DB-Konzern als auch bei der InfraGO soll eine Neuaufstellung von Aufsichtsrat und Vorstand erfolgen mit dem Ziel, mehr Fachkompetenz abzubilden und eine Verschlankung zu erreichen. Der Fortbestand des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BEAV) zwischen DB-Konzern und InfraGO wird geprüft. Der konzerninterne Arbeitsmarkt bleibt erhalten.“ 

Bewertung des vzbv: Eine weitere Entflechtung von Netz und Betrieb bei der Deutschen Bahn begrüßt der vzbv. Das Ziel einer „grundlegenden Bahnreform“ bei gleichzeitiger Beibehaltung des „integrierten Konzern“ erscheint widersprüchlich. Der vzbv fordert eine grundlegende Trennung von Netz und Betrieb. Angekündigte personelle, rechtliche und organisatorische Maßnahmen zur Verschlankung und Bildung von Fachkompetenz sind begrüßenswert, werden jedoch bis auf die Neuaufstellung von Aufsichtsrat und Vorstand nicht konkretisiert.       

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir werden die E-Mobilität mit Kaufanreizen fördern. Zudem ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen: 
1. Eine steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro. 
2. Eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
3. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035.
4. Ein Programm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität gezielt zu unterstützen.
5. Eine Förderung von Plug-In-Hybrid-Technologie (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range-Extender (EREV) und entsprechende Regulierung auf europäischer Ebene.
6. Den beschleunigten Ausbau und die Sicherstellung der Finanzierung eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladenetzes und des Schnellladenetzes für PKW und LKW und die stärkere Förderung des gewerblichen Depotladens.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv spricht sich gegen eine staatliche Kaufprämie von Elektroautos aus. Eine langfristige Marktentwicklung sollte nicht durch Steuergelder finanziert werden. Vielmehr liegt es in der Verantwortung der Hersteller, wettbewerbsfähige Preise anzubieten. Zudem würden staatliche Zuschüsse vorrangig einkommensstärkere Haushalte sowie gewerbliche Fahrzeugkäufe begünstigen. Darüber hinaus sieht der vzbv noch zahlreiche offene Fragen im Zusammenhang mit dem Social-Leasing-Programm für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Den flächendeckenden Ausbau von Pkw- und Lkw-Ladeinfrastruktur treiben wir voran und erhöhen die Förderung. Das Laden an Betriebshöfen und Depots beziehen wir dabei ein. Bei öffentlichen Ladesäulen sorgen wir für Preistransparenz und technische Vereinheitlichungen.“

Bewertung des vzbv: Die grundsätzlichen Ziele (Ausbau der Ladeinfrastruktur, verbesserte Preistransparenz) sind begrüßenswert, werden jedoch nicht durch überprüfbare Maßnahmen konkretisiert. Der vzbv fordert, dass das öffentliche Laden überall funktioniert und Verbraucher:innen durch eine umfassende Preistransparenz fundierte Entscheidungen treffen können. Zudem sind einige Aspekte europarechtlich geregelt, zum Beispiel eine technische Vereinheitlichung, hier kann die neue Bundesregierung nur auf EU-Ebene Einfluss nehmen.         

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir unterstützen die Einführung des ETS 2, um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen. […] Dabei werden wir uns für Instrumente einsetzen, die CO2-Preissprünge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen vermeiden. Zur Unterstützung besonders belasteter Haushalte nutzen wir hierzu auch die Mittel des Europäischen Klimasozialfonds. Die CO2-Einnahmen geben wir an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zurück. Dazu werden wir auch unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität auf den Weg bringen, damit niemand überfordert wird.”

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt die geplanten Maßnahmen der Koalition zur sozialen Abfederung der erwarteten Kraftstoffpreissteigerungen. Konkret spricht sich der vzbv zum Beispiel für die Einführung eines bundesweiten Sozialtickets zum Preis von 19 Euro aus. Dieses sollte auch die kostenfreie Mitnahme von Kindern bis 14 Jahren umfassen, um finanzielle Entlastung für einkommensschwache Haushalte zu gewährleisten.

Reisen

Das steht im Koalitionsvertrag: „Die luftverkehrsspezifischen Steuern, Gebühren und Abgaben wollen wir reduzieren und die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurücknehmen.“

Bewertung des vzbv: Die Reduzierung von luftverkehrsspezifischen Abgaben, beginnend mit der Rücknahme der Erhöhung der Luftverkehrssteuer, würde das Fliegen für Verbraucher:innen zwar kurzfristig günstiger machen. Inkonsistente und sich widersprechende Vorgaben sorgen aber dafür, dass der Druck für die Flugverkehrsbranche, sich an die verändernden politischen und umweltseitigen Rahmenbedingungen anzupassen, gesenkt wird. Die kurzfristige finanzielle Entlastung des Flugverkehrs beeinträchtigt zudem den Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern, was langfristig nachteilig für Verbraucher:innen ist.

Bauen, Wohnen und Mieten

Das steht im Koalitionsvertrag: „Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. […] Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken. Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen. Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar. Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen. […] Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG werden mit unseren Nachbarländern harmonisiert. Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) schöpfen wir aus. Für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen setzen wir uns ein.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt die Fortführung der Sanierungs- und Heizungsförderung. Inwiefern die steuerliche Abzugsfähigkeit der Sanierung ererbter Immobilien zu einer stärkeren Sanierungstätigkeit führt, lässt sich aus Sicht des vzbv nicht eindeutig bewerten. Nach Ansicht des vzbv hat sich der EH-55-Standard in den vergangenen Jahren etabliert und muss nicht mehr gefördert werden. Eine zeitliche Befristung der Förderung dieses Standards, kann jedoch helfen, den akuten Wohnungsmangel zu reduzieren. Die CO2-Vermeidung als zentrale Steuerungsgröße im Gebäudesektor zu verstehen, kann zu Nachteilen für Verbraucher:innen führen, wenn dabei die ebenso wichtige Energieeffizienz vernachlässigt wird. Der vzbv plädiert dafür, durch eine Steigerung der Energieeffizienz den Energieverbrauch unabhängig vom Grad der Dekarbonisierung zu senken, um Verbraucher:innen vor steigenden Energie- und Systemkosten zu schützen und gleichzeitig Emissionen zu reduzieren.

Eine Harmonisierung der nationalen Gebäudeeffizienzklassen ist zumindest im Hinblick auf eine europäische Vergleichbarkeit der Skalen bereits über die EPBD vorgesehen. Es besteht allerdings die Gefahr, dass in diesem Rahmen die aktuellen Anforderungen an die Gebäudeeffizienz aufgeweicht werden. Die Ausnutzung von Spielräumen bei der Umsetzung der EPBD sowie eine Verlängerung der Umsetzungsfristen ist aus Sicht des vzbv nachteilig. Es braucht vielmehr einen klaren Fahrplan mit eindeutigen Fristen, um Investitionssicherheit für Verbraucher:innen herzustellen und die Sanierungsquote auf ein Niveau zu bringen, das mit der Kommunalen Wärmeplanung zusammenpasst.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Mieter müssen wirksam vor Überforderung durch immer höhere Mieten geschützt werden. […] Der Verbraucherschutz zur Durchsetzung von Mieterrechten für junge Menschen wird gestärkt. […] Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten wird für vier Jahre verlängert. Bis zum 31.12.2026 wird eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen die Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften, eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereiten. In angespannten Wohnungsmärkten werden Indexmieten bei der Wohnraumvermietung, möblierte und Kurzzeitvermietungen einer erweiterten Regulierung unterworfen. Die Nebenkosten für Mieterinnen und Mieter sollen transparenter und einfacher nachvollziehbar sein. Damit Vermieten wieder attraktiver wird, gilt: Wer günstig vermietet, wird steuerlich belohnt.“ 

Bewertung des vzbv: Die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre ist positiv zu bewerten. Begrüßenswert sind auch die Einschränkungen bei Indexmieten, Kurzzeitvermietung und möbliertem Wohnen, um überhöhten Mieten vorzubeugen. Diese Änderungen sollten schnellstmöglich im Mietrecht umgesetzt werden. Es ist grundsätzlich positiv zu bewerten, dass weitere wichtige Fragen des Mieterschutzes und dessen Rechtsdurchsetzung in dem Kapitel adressiert werden. Die Lösungen der angesprochenen Probleme werden allerdings teilweise in ein neues Gremium verschoben anstatt tatsächliche gesetzliche Änderungen anzukündigen. Steuerliche Vorteile für Vermieter:innen, die günstige Mieten anbieten, sind prinzipiell als Anreiz zu begrüßen, solange sie nicht als Ersatz für schärfere gesetzliche Mietpreisregulierung gedacht sein soll. Der vzbv bedauert, dass notwendige stärkere Mietpreisregulierung in laufenden Verträgen, zum Beispiel durch einen Mietenstopp oder eine Verschärfung der Kappungsgrenze, nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages sind.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Um Obdachlosigkeit zu verhindern, soll die Schonfristzahlung einmalig eine ordentliche Kündigung abwenden können (Härtefallregelung).“

Bewertung des vzbv: Der vzbv fordert die Einführung der Schonfristzahlung im Falle einer ordentlichen, fristgerechten Zahlungsverzugskündigung. In diesem Sinne ist auch eine einmalige Schonfristzahlung grundsätzlich positiv zu werten. Unklar ist, ob der Verweis auf eine Härtefallregelung tatsächlich meint, dass sie nur in besonderen Fällen, zum Beispiel bei drohender Obdachlosigkeit, gelten soll. Eine ausschließliche Härtefallregelung wäre aus Sicht des vzbv unzureichend, auch weil es die Darlegungslast eines solchen Härtefalls einzig auf die betroffenen Verbraucher:innen aufbürdet.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Über eine Änderung der Modernisierungsumlage werden wir dafür Sorge tragen, dass zum einen wirtschaftliche Investitionen in die Wohnungsbestände angereizt werden und zum anderen die Bezahlbarkeit der Miete künftig besser als jetzt gewährleistet bleiben kann. So lösen wir das Vermieter-Mieter-Dilemma auf. Die Wertgrenze bei Kleinmodernisierungen wird bis Ende 2025 auf 20.000 Euro angehoben.“

Bewertung des vzbv: Es ist positiv zu bewerten, dass ein Problembewusstsein dafür besteht, dass die Modernisierungsumlage als möglicher Treiber steigender Wohnkosten für Mieter:innen erkannt wird. Der vzbv fordert, dass die Modernisierungsumlage reformiert wird, insbesondere damit energetische Sanierungen für Mieter:innen sozialverträglich gestaltet werden können und sie nicht mehr mit dauerhaften Mieterhöhungen infolge von Modernisierungen rechnen müssen. Die angekündigte Änderung der Modernisierungsumlage soll gemäß Formulierung sowohl für Vermieter:innen einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen als auch Mieter:innen entlasten. Wie beides in einer Reform der Umlage miteinander vereinbar sein soll, ist bislang unklar. Aus Sicht des vzbv fehlt ein klares Bekenntnis zur Warmmietenneutralität als Zielsetzung.

Digitale Welt

Das steht im Koalitionsvertrag: „Einrichtung eines Ministeriums Digitalisierung und Staatsmodernisierung.“

Bewertung des vzbv: Der Wichtigkeit des Themas Digitalisierung wird mit der Einrichtung eines Ministeriums Rechnung getragen. Digitalisierung ist allerdings ein Querschnittsthema, so dass eine Befassung sämtlicher Ressorts mit Digitalisierungsfragen weiter erforderlich bleibt und auch die Koordinierung der Bundesregierung und Abstimmung zentral bleibt. Der Einsatz von KI und anderer digitaler Technologien spielt auch im Alltag der Verbraucher:innen eine immer größere Rolle. Welche Themen das Ministerium übernehmen wird und wie eine Koordinierung erfolgen soll, bleibt erst einmal offen. Der Aufbau eines neuen Ministeriums benötigt für gewöhnlich einige Zeit. Bei wichtigen Vorhaben wie der Umsetzung der KI-Verordnung ist aber Eile geboten. Hier kann sich die neue Bundesregierung keine Verzögerung erlauben.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir stärken digitale Kompetenzen, um allen Menschen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und unsere Demokratie resilienter gegen Desinformation und Manipulation zu machen. […] In einer zunehmenden vernetzten Welt gewährleisten wir allen die digitale Teilhabe und stärken die Barrierefreiheit. Wir bekämpfen Diskriminierung im digitalen Raum und schützen digitale Grundrechte. […] Wir setzen auf konsequente Digitalisierung und „Digital-Only“: Verwaltungsleistungen sollen unkompliziert digital über eine zentrale Plattform („One-Stop-Shop“) ermöglicht werden, das heißt ohne Behördengang oder Schriftform. Jeder Bürger erhält verpflichtend ein Bürgerkonto und eine digitale Identität. Wir werden die EUDI-Wallet für Bürger und Unternehmen bereitstellen, mit der Identifikation, Authentifizierung und Zahlungen ermöglicht werden. Wer den digitalen Weg nicht gehen will oder kann, erhält Hilfe vor Ort. […] Wir wollen die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung von KI-Systemen berücksichtigen. Wir unterstützen den Erwerb digitaler Kompetenzen und eine barrierefreie digitale Infrastruktur am Arbeitsmarkt sowie in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen. […] Wir werden die gesellschaftliche Teilhabe von älteren Menschen stärken und digitale Teilhabebarrieren durch Unterstützungsprogramme wie den ‚Digitalpakt Alter‘ weiter abbauen.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt das Bekenntnis zur Bekämpfung von Diskriminierung im digitalen Raum und den Schutz digitaler Grundrechte. Wichtig ist auch die Steigerung der Digitalkompetenzen aller Menschen – ob jung oder alt. Ein Digital-Only und verpflichtendes Bürgerkonto zwecks des Erhalts einer digitalen Identität hingegen kann in bestimmten Bereichen der Daseinsfürsorge sehr problematisch sein, da so Menschen diskriminiert und ausgeschlossen werden können. Verbraucher:innen müssen die Wahl haben, sich bewusst gegen digitale Angebote entscheiden zu dürfen und trotzdem am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Mindestanforderungen an Breitbandanschlüsse erhöhen wir kontinuierlich. […] Wir werden die Nutzung von Satellitentechnologie zur Mobilfunkversorgung unterstützen.“

Bewertung des vzbv: Kontinuierliche Anhebungen der Mindestanforderungen sind gut, aber auch jetzt schon Teil der Vorgaben im Telekommunikationsgesetz. Die Einbeziehung von Satellitentechnologie muss mit Blick auf verfügbare Datenvolumen und Preis verhältnismäßig sein und die Anforderungen an die Grundversorgung erfüllen.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir stellen sicher, dass die nationale Umsetzung des AI-Acts innovationsfreundlich und bürokratiearm erfolgt und die Marktaufsicht nicht zersplittert wird. Angesichts der dynamischen Entwicklung in diesem Bereich werden wir die europäische Digitalrechtsakte entsprechend anpassen. Unternehmen stellen wir eine zentrale Servicestelle zur Verfügung. Wir stellen eine angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften sicher. […] Künstliche Intelligenz steigert die Möglichkeiten menschlicher Kreativität enorm. Sie bietet großes künstlerisches und kultur-wirtschaftliches Potenzial, wenn Urheberrechte gewahrt und künstlich generierte Inhalte erkennbar bleiben. Wir entwickeln mit den Ländern eine Strategie ‚Kultur & KI‘.“

Bewertung des vzbv: Das pauschale Ziel eines Abbaus von Belastungen für Unternehmen, ohne darauf zu verweisen, dass der Schutz der Verbraucher:innen dabei gewahrt werden muss, birgt das Risiko eines niedrigeren Schutzniveaus. Es ist unklar worin, eine „angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft und Gewerkschaften“ bei der Durchführung des AI Acts bestehen soll. Sie sollte sich auf eine Einbindung in die Aufsichtsstruktur beziehen, so zum Beispiel in einem Beirat. Dass die Marktaufsicht nicht zersplittert werden soll, ist positiv zu bewerten. Eine Kennzeichnung KI generierter Inhalte für Verbraucher:innen ist im AI Act ohnehin vorgegeben.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Form Haftungsregeln mit Blick auf Künstliche Intelligenz auf europäischer Ebene angepasst werden müssen.”

Bewertung des vzbv: Auch wenn die Chancen gering sind, dass diese Vorgabe auf europäischer Ebene zu konkreten Initiativen für Verbraucher:innen führt, ist zu begrüßen, dass die Koalition prüfen möchte, inwieweit Haftungsregeln mit Blick auf Künstliche Intelligenz auf europäischer Ebene angepasst werden müssen, da hier bisher Defizite bestehen.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Grundsätzlich sichern wir die Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz.“

Bewertung des vzbv: Grundsätzlich begrüßt der vzbv, die Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz zu sichern. Wünschenswert wäre jedoch ein klares Bekenntnis ohne Ausnahmen gewesen. Entscheidend wird sein, in welcher Form die Bundesregierung von diesem Grundsatz abweichen wird.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir wollen eine Kultur der Datennutzung und des Datenteilens, die Datenökonomie etabliert, auf Innovation setzt und Grund- und Freiheitsrechte schützt. Dafür beseitigen wir Rechtsunsicherheiten, heben Datenschätze, fördern Daten-Ökosysteme und setzen auf Datensouveränität. Wir schaffen die Grundlage, um Regelwerke, für die es sachgemäß ist, in einem Datengesetzbuch zusammenzufassen. Wir verfolgen den Grundsatz „public money, public data“ und gewährleisten dabei durch Datentreuhänder Vertrauen im Datenmanagement und hohe Datenqualität. […] Wir schaffen eine moderne Regelung für Mobilitäts-, Gesundheits- und Forschungsdaten. Dabei wahren wir alle berechtigten Interessen. […] Wir erleichtern die Datennutzung (BDSG) und werden ein Forschungsdatengesetz noch dieses Jahr vorlegen. […] Wir setzen uns für eine forschungs- und innovationsfreundliche EU-Digitalpolitik sowie ein gestärktes und eigenständiges zehntes Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ein.“

Bewertung des vzbv: Eine bessere Datenverfügbarkeit kann einen Mehrwert für Verbraucher:innen schaffen und dazu beitragen gesellschaftliche Probleme zu lösen. Auch aus wettbewerblichen Aspekten ist eine bessere Datenverfügbarkeit wünschenswert. Jedoch besteht die Gefahr, dass datenschutzrechtliche Vorgaben und Grundprinzipien unterlaufen werden. Den Begriff „Datensouveränität“ lehnt der vzbv ab, da mit ihm die Ablehnung klarer Regeln und die Verschiebung der Verantwortung auf idealtypische Verbraucher:innen transportiert wird.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Die Auswirkungen von Bildschirmzeit und Social Media Nutzung bewerten wir schnellstmöglich wissenschaftlich und erarbeiten ein Maßnahmenpaket zur Stärkung von Gesundheits- und Jugendmedienschutz. […] Deswegen gestalten wir das Jugendschutzgesetz kohärent zum DSA und zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Altersverifikation auf digitalen Endgeräten sollte Standard in Europa sein. […] Wir wollen sicherstellen, dass sich Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt sicher bewegen können. Dazu werden wir eine Expertenkommission einsetzen, um eine Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" zu erarbeiten und die Umsetzung ressort- und ebenenübergreifend zu begleiten. Insbesondere Eltern sollen durch gezielte Wissensvermittlung gestärkt werden. Plattformbetreiber und Anbieter werden wir in die Pflicht nehmen, den digitalen Kinder- und Jugendschutz wirksam umzusetzen. Wir setzen uns für verpflichtende Altersverifikationen und sichere Voreinstellungen für Kinder und Jugendliche bei digitalen Endgeräten und Angeboten ein.“

Bewertung des vzbv: Eine Festlegung auf eine Altersverifikation in dieser pauschalen Form ist kritisch. Es ist sinnvoller kontextabhängig zu prüfen, welche Altersverifikation angemessen ist, da es unterschiedliche Gefährdungspotentiale von Inhalten gibt und dies dementsprechend berücksichtigt werden sollte, um unnötige Einschränkungen von Inhalten und Zugriffe auf Daten zu vermeiden. Bei der Einrichtung einer Expertenkommission sollten auch ausreichend Vertreter:innen der Nutzer:innen berücksichtigt werden. Begrüßenswert ist, dass neben der Altersverifikation auch sichere Voreinstellungen zum Tragen kommen sollen.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Fairer Wettbewerb ist für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft essenziell. Die Weiterentwicklung des Wettbewerbs- und Kartellrechts ist maßgeblich für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas. Die effektive Anwendung des Kartellrechts wollen wir sicherstellen und die Verfahren schneller sowie effizienter machen. Wir unterstützen die effektive Durchsetzung des Digital Market Acts durch die zuständigen Behörden auf europäischer Ebene. Wir wollen, dass internationale Wettbewerbsfähigkeit, europäische Souveränität und Sicherheit im europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, stärker als bisher berücksichtigt werden. […] Das Beihilferecht muss fairen Wettbewerb innerhalb der EU garantieren, in Zukunft aber die Stärkung der europäischen Wirtschaft im globalen Wettbewerb höher gewichten. Wir setzen uns für schnellere und schlankere Beihilfeverfahren ein. Beim IPCEI-Verfahren streben wir eine Stärkung, Vereinfachung und Beschleunigung an. Deutschland beteiligt sich am IPCEI Med4Cure.“

Bewertung des vzbv: Eine stringente Durchsetzung des Digital Market Acts ist zu begrüßen, nicht nur aus Sicht der Verbraucher:innen sondern auch hinsichtlich der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen. Eine Stärkung der europäischen Souveränität sowie Wettbewerbsfähigkeit in globalen Märkten ist zu begrüßen, aber diese über den Hebel einer zu laxen Fusionskontrolle anzustreben, birgt das Risiko einer Abschwächung der Wettbewerbsintensität innerhalb der Europäischen Union.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir unterstützen einen elektronischen Europäischen Sozialversicherungsausweises mit digitaler EU-Identität (EUDI-Wallet). […] Jeder Bürger erhält verpflichtend ein Bürgerkonto und eine digitale Identität. Wir werden die EUDI-Wallet für Bürger und Unternehmen bereitstellen, mit der Identifikation, Authentifizierung und Zahlungen ermöglicht werden. Wer den digitalen Weg nicht gehen will oder kann, erhält Hilfe vor Ort. […] Wir setzen die Registermodernisierung um, schaffen den Zugang zur Verwaltung über die automatisch bereitgestellte Deutschland-ID und die sichere eID/EUDI Wallet. Automatisierung und KI nutzen wir umfassend. Den Staat machen wir zum Ankerkunden für die digitale Wirtschaft. Um die EUDI-Wallet soll sich ein Ökosystem entwickeln. […] Die Einführung einer zwischen den Ländern kompatiblen, datenschutzkonformen Schüler-ID unterstützen wir und ermöglichen die Verknüpfung mit der Bürger-ID. […] Wir streben eine voll digitalisierte Verwaltung an. Ein digitales Bürgerkonto soll den Zugang zu Behördendienstleistungen erleichtern. Dazu harmonisieren alle staatlichen Ebenen ihre Verfahrensabläufe. Wir ermöglichen die vollständige digitale Beibringung von Unterlagen und Willenserklärungen grundsätzlich ohne persönliches Erscheinen.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv sieht die flächendeckende Einführung und Umsetzung verlässlicher digitaler Identifizierungs- und Authentisierungsmittel als eine Chance, Verbraucher:innen im Digitalen besser zu schützen. Allerdings müssen dazu Vorkehrungen im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit getroffen werden, die Verbraucher:innen und ihre sensiblen Daten entsprechend absichern. Dieses Bekenntnis fehlt bedauerlicherweise.

Finanzmarkt

Das steht im Koalitionsvertrag: „Die honorar- und provisionsbasierte Finanzberatung werden wir nebeneinander erhalten. Wir wollen prüfen, ob die Instrumente der Missstandsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht derzeit ausreichen, um Fehlanreize in der Finanzberatung zu verhindern.“ 

Bewertung des vzbv: Provisionen können die Qualität von Finanzanlagen aus Verbrauchersicht negativ beeinflussen: Oft werden teure und unflexible Finanzanlagen verkauft. Der vzbv macht sich bereits seit Jahren für ein Provisionsverbot beim Verkauf von Finanzanlageprodukten stark. Leider will die Bundesregierung an der Provisionsberatung festhalten. Ein positives Signal ist, dass die Aufsichtsinstrumente der BaFin auf ihre Wirksamkeit geprüft werden sollen, um Fehlanreize zu verhindern.

Gesundheit

Das steht im Koalitionsvertrag: „Für die Zukunft der Gesundheitsversorgung nutzen wir die Chancen der Digitalisierung. Noch 2025 rollen wir die elektronische Patientenakte stufenweise aus, von einer bundesweiten Testphase zu einer verpflichtenden sanktionsbewehrten Nutzung.“

Bewertung des vzbv: Ein schrittweiser Rollout der elektronischen Patientenakte, abseits von politisch motivierten Zeitplänen, ist zu begrüßen. Priorität muss ein sicheres, funktionsfähiges und nutzerfreundliches System haben. Mehr Augenmerk ist auf die umfassende Information der Versicherten sowie den spürbaren Mehrwert für Patient:innen im Versorgungsalltag zu legen. Die Chancen der Digitalisierung sollten genutzt werden, aber ohne Patient:innen abzuhängen, die nicht über die nötige digitale Kompetenz oder technische Ausstattung verfügen.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Zur besseren Datennutzung setzen wir ein Registergesetz auf und verbessern die Datennutzung beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit. Gleichzeitig ist der Schutz von sensiblen Gesundheitsdaten unabdingbar. Deshalb wirken wir auf eine konsequente Ahndung von Verstößen hin.“

Bewertung des vzbv: Verbesserung darf nicht gleichgesetzt werden mit Vereinfachung der Datennutzung beim Forschungsdatenzentrum Gesundheit. Gesundheitsdaten bedürfen weiterhin eines besonderen Schutzes. Es muss darum gehen, Transparenz und Gemeinwohlorientierung der Forschung zu stärken. Im Kontext von Schutzmaßnahmen für die Daten der Versicherten kann die Ahndung von Verstößen nur ein Instrument unter vielen sein. Ziel sollte sein, Verstöße von vornherein durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu verhindern.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir verringern Dokumentationspflichten und Kontrolldichten durch ein Bürokratieentlastungsgesetz im Gesundheitswesen massiv, etablieren eine Vertrauenskultur und stärken die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Professionen, statt sie mit Bürokratie aus Gesetzgebung und Selbstverwaltung zu lähmen. Alle Gesetze in diesem Bereich werden wir einem Praxis-Check unterziehen. Wir überprüfen Datenschutzvorschriften und alle Berichts- und Dokumentationspflichten insbesondere im SGB XI auf ihre zwingende Notwendigkeit.“

Bewertung des vzbv: Wo ein Abbau von unnötiger Bürokratie für eine bessere gesundheitliche und pflegerische Versorgung für Patient:innen sorgt, ist dies aus Verbraucher- und Beitragszahlersicht zu begrüßen. Jedoch dürfen Datenschutz, Transparenz und Qualitätssicherung nicht abgebaut werden, das ginge einseitig zulasten der Verbraucher:innen.

Verbraucherbildung

Das steht im Koalitionsvertrag: „Der souveräne, sichere und kritische Umgang mit digitalen Tools und Medien steigert die Resilienz unserer Gesellschaft, die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Wir starten deshalb eine altersübergreifende digitale Kompetenzoffensive. Hierfür nutzen wir die Vielfalt von Start-ups, Wirtschaft, öffentlichen Bildungsträgern und Sozialverbänden, um innovative und nachhaltige Angebote für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. In einer zunehmend vernetzten Welt gewährleisten wir allen die digitale Teilhabe und stärken die Barrierefreiheit.“

Bewertung des vzbv: Die Stärkung digitaler Kompetenzen ist zu begrüßen und wirkt positiv in alle Bereiche der Verbraucherbildung hinein. Vor dem Hintergrund einer nicht interessengeleiteten Verbraucherbildung ist die Einbindung von Start-ups und Wirtschaft in die digitale Bildung kritisch zu sehen. Eine unabhängige und qualitätsgesicherte Bildung ist notwendig.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir bekennen uns zum Bildungsföderalismus. In diesem Rahmen wollen wir die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen mit gemeinsam getragenen, übergreifenden Bildungszielen verbessern und effizienter gestalten. In einer Kommission sollen Bund und Länder unter Einbeziehung der Kommunen insbesondere Vorschläge zur Entbürokratisierung, für die beschleunigte Umsetzung gemeinsamer Projekte und für konstruktive Kooperation vereinbaren. Unter Achtung der jeweiligen Zuständigkeiten wollen wir gemeinsam mit den Ländern für die nächste Dekade relevante und messbare Bildungsziele vereinbaren und eine datengestützte Schulentwicklung und das Bildungsverlaufsregister schaffen.“

Bewertung des vzbv: Eine Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bildungsbereich wäre auch für die Verbraucherbildung wünschenswert. Inwiefern eine Kommission zur Entbürokratisierung der richtige Schritt ist, wird sich an deren Ergebnissen messen lassen. Bundesweite, messbare Bildungsziele könnten den Bildungsbereich an sich stärken – bergen gleichzeitig aber Konfliktpotenzial, wenn es um eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Ländern geht. Die Verbraucherbildung kann profitieren, wenn beide Prozesse gelängen.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Demokratiebildung, Medien- und Nachrichtenkompetenz stärken wir gemeinsam mit den Ländern. […] Wir wollen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und die rechtsstaatlichen Werte stärker in unserer Gesellschaft verankern. Mit diesem Schwerpunkt wollen wir unter anderem die Bundeszentrale für politische Bildung sowie die politischen Stiftungen stärken.“

Bewertung des vzbv: Eine Stärkung der politischen und der Demokratiebildung gehen Hand in Hand mit der Verbraucherbildung. Sie tragen dazu bei, gesellschaftliche Teilhabe und Zusammenhalt zu stärken.

Negativ: Die Vorhaben des Koalitionsvertrags bieten keine Chancen für nennenswerte Fortschritte oder würden die Situation der Verbraucher:innen verschlechtern.

Energie

Das steht im Koalitionsvertrag: „Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind unsere Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung. Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. […] Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen. […] Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfachen wir.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt die Hervorhebung des Gebäudebereichs für die Erreichung der Klimaziele sowie die Fortführung der Heizungsförderung. Ohne die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung werden die deutschen und europäischen Klimaziele nicht erreicht. Dabei müssen Personengruppen, die einen Umstieg auf klimaneutrale Heizungstechnologie aus eigener Kraft finanziell nicht stemmen können, unterstützt werden. Eine falsch verstandene Technologieoffenheit darf hingegen nicht zu Kostenfallen für Verbraucher:innen führen. Was mit der Abschaffung des Heizungsgesetzes gemeint ist, bleibt offen. Hier wird es auf die konkrete Ausgestaltung ankommen. Eine Vereinfachung des GEG kann helfen, eine stringente und schnelle Umsetzung zu realisieren. Das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel einer technologieoffenen und flexiblen Ausgestaltung lässt hingegen Interpretationsspielraum und gibt weder Planungssicherheit noch schützt es vor Kostenfallen, wie zum Beispiel Gasheizungen, die sich theoretisch auf den Betrieb mit Wasserstoff umrüsten lassen. Der Umstieg auf nachhaltige Heizungstechnologien wird dadurch gegebenenfalls unnötig hinausgezögert.

Nachhaltiger Konsum und Ressourcenschutz

Das steht im Koalitionsvertrag: „Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett.“

Bewertung des vzbv: Das Lieferkettengesetz schafft die Grundlage für nachhaltigen Konsum. Die Abschaffung des Gesetzes und der Berichtspflichten in Kombination mit der europapolitischen Abschwächung der CSDDD ist deshalb eine schlechte Nachricht für Verbraucher:innen. Sie können sich zukünftig nicht mehr darauf verlassen, dass ihre Produkte nach nachhaltigen Standards produziert wurden.

Lebensmittel

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir fördern verstärkt Bewegung und gesunde Ernährung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. […] Von zusätzlichen Werbebeschränkungen sehen wir ab.“

Bewertung des vzbv: Eine Förderung der gesunden Ernährung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen begrüßt der vzbv. Der Koalitionsvertrag unterlegt das Vorhaben jedoch nicht mit weiteren Maßnahmen, sodass das das Ziel äußerst vage bleibt. Ein Verbot für an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel wäre eine sinnvolle Maßnahme gewesen, die jedoch explizit ausgeschlossen wird.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Die Biotechnologie wird als Schlüsselindustrie gefördert und ihre Anwendungen werden regulatorisch erleichtert, auch mit Blick auf die neuen genomischen Techniken.“

Bewertung des vzbv: Chancen neuer Technologien sind unbestreitbar, jedoch sollten auch ihre Risiken untersucht werden. Der vzbv fordert daher eine Zulassung und Risikobewertung für alle Produkte aus der neuen Gentechnik und außerdem die Kennzeichnung der neuen Gentechnik am point of sale sowie ihre Rückverfolgbarkeit.

Mobilität

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir werden die Pendlerpauschale zum 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft erhöhen.”

Bewertung des vzbv: Die Erhöhung der Pendlerpauschale soll Arbeitnehmende vor steigenden Kraftstoffkosten aufgrund der CO2-Bepreisung entlasten. Die derzeitige Regelung der Pendlerpauschale begünstigt jedoch insbesondere Haushalte mit hohem Einkommen und langen Arbeitswegen. Dies liegt daran, dass die Steuerersparnis durch die Entfernungspauschale im progressiven Steuersystem umso größer ausfällt, je höher das Einkommen ist. Der vzbv setzt sich daher für eine Reform ein: Die Entfernungspauschale soll in ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld umgewandelt werden. Dieses würde pro gefahrenem Kilometer direkt von der Steuerlast abgezogen – unabhängig vom individuellen Einkommensteuersatz. Modellberechnungen zeigen, dass ein solches Mobilitätsgeld eine gerechtere Verteilung bewirken würde als die aktuelle Regelung.

Reisen

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir wollen den Binnenmarkt als Motor unserer Wirtschaftskraft weiterentwickeln. Dies gilt insbesondere für die Politikbereiche […] und Verkehr einschließlich Luftverkehr. […] Wir ergreifen Maßnahmen, um die Anbindung und Konnektivität der Reisedestination Deutschland zu sichern, unter anderem durch den Ausbau des Schienen- und Flugverkehrs.“

Bewertung des vzbv: Eine gute Anbindung und Konnektivität bedeuten in der Regel Vorteile für Verbraucher:innen bei Reisen. Starke Passagierrechte schützen Verbraucher:innen auf Reisen und sorgen dafür, dass Beförderungsunternehmen ihre Anstrengungen erhöhen, pünktliche und zuverlässige Reisen durchzuführen. Ein ausdrücklicher Hinweis zum Erhalt oder gar Ausbau des derzeitigen Schutzniveaus für Verbraucher:innen bei der Revision der Fluggastrechte für Verbraucher:innen  fehlt aber.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir entwickeln außerdem die Insolvenzabsicherung von Pauschalreisen durch den Reisesicherungsfonds unter Wahrung des Sicherungsniveaus und der EU-rechtlichen Vorgaben weiter, um die Kostenbeiträge für die Unternehmen zu senken. Dabei sind finanzielle Risiken für den Bundeshaushalt auszuschließen.“

Bewertung des vzbv: Nach der Insolvenz von Thomas Cook musste der Staat die Urlauber:innen entschädigen, weil die europarechtliche Vorgabe einer effektiven Insolvenzabsicherung in Deutschland nur ungenügend umgesetzt war. Daraufhin wurde der Reisesicherungsfonds geschaffen, der bereits einige Insolvenzen auffangen konnte, darunter auch die Großinsolvenz von FTI. Der vzbv sieht es kritisch, dass die guten und bewährten Regelungen zur Insolvenzabsicherung durch den Reisesicherungsfonds aufgeweicht werden sollen.

Bauen, Wohnen und Mieten

Das steht im Koalitionsvertrag: „Baustandards werden vereinfacht und der Gebäudetyp E abgesichert. […] Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den Technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar.“

Bewertung des vzbv: Der Gesetzesentwurf zur Verankerung des Gebäudetyps E im Zivilrecht ist von der Ampelregierung vollständig vorbereitet worden. Die vorliegende Passage des Koalitionsvertrages kündigt die Verabschiedung des liegengebliebenen Gesetzesentwurfs an. Der vzbv hat zum Gesetzesentwurf bislang nicht Stellung bezogen. Der vzbv ist vereinfachten Baustandards gegenüber prinzipiell aufgeschlossen. Allerdings teilt der vzbv im Konkreten die kritische Bewertung des Bauherrenschutzbundes. Demnach würden die Aufklärungspflichten der Baufirmen gegenüber den Verbraucher:innen reduziert und eingesparte Kosten nicht zwangsläufig an Verbraucher:innen weitergeleitet werden.

Digitale Welt

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir wirken darauf hin, dass im Zuge der technischen und rechtlichen Spezifizierungen des AI-Acts Belastungen für die Wirtschaft abgebaut werden. […] Angesichts der dynamischen Entwicklung in diesem Bereich werden wir die europäische Digitalrechtsakte entsprechend anpassen. […] Für eine effektive technologische Souveränität Europas brauchen wir mehr Fokus auf Bildung, Forschung, Innovation und Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz oder Raumfahrt. Wir setzen uns für eine forschungs- und innovationsfreundliche EU-Digitalpolitik sowie ein gestärktes und eigenständiges zehntes Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ein.“

Bewertung des vzbv: Ein einseitiges Daraufhinwirken, die technischen und rechtlichen Spezifizierungen des AI Acts sowie der europäischen Digitalrechtsakte anzupassen, um den Abbau von Vorgaben für Unternehmen voranzutreiben, ohne darauf zu verweisen, dass ein angemessener Schutz von Verbraucher:innen dabei gewahrt werden muss, birgt das Risiko eines niedrigeren Schutzniveaus für Verbraucher:innen.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir nutzen alle vorhandenen Spielräume der DSGVO, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen. Auf europäischer Ebene wollen wir erreichen, dass nicht kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispiel in Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern) vom Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. […] Wir fördern die breite Anwendung von Privacy Enhancing Technologies. […] Wir nutzen alle vorhandenen Spielräume der DSGVO, um beim Datenschutz für Kohärenz, einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und das Ehrenamt zu sorgen. […] Datenschutz kommt eine wichtige Bedeutung zu. Seine Ausgestaltung muss Digitalisierungsfortschritte sowie Forschung und Innovation ermöglichen.“

Bewertung des vzbv: Die Förderung von Privacy-Enhancing Technologies ist zu begrüßen. Auch Kohärenz und einheitliche Auslegungen sind im Sinne der Verbraucher:innen. Bei Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie der Ermöglichung von Digitalisierungsfortschritten sowie Forschung und Innovation wird es auf die konkrete Ausgestaltung ankommen. Aber: Auch kleine Unternehmen sollten stets die grundrechtlich verankerten Prinzipien des Datenschutzes, wie etwa Zweckbindung und Datenminimierung, achten und Betroffenenrechte erfüllen müssen. Die Größe von Unternehmen sagt nichts über das Risiko der von ihnen vorgenommenen Datenverarbeitungen aus.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir reformieren die Datenschutzaufsicht und bündeln sie beim Bundesdatenschutzbeauftragten. […] Die Datenschutzkonferenz (DSK) verankern wir im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), um gemeinsame Standards zu erarbeiten. […] Im Interesse der Wirtschaft streben wir eine Bündelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten an. Sie soll dann Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit sein.“

Bewertung des vzbv: Der vzbv begrüßt, die Datenschutzaufsicht mit dem Ziel zu reformieren, dass sie leichter zu harmonisierten und konsistenten Auslegungen, Positionen und Entscheidungen kommt. Allerdings ist fraglich, ob eine Bündelung der Aufsicht über die Wirtschaft bei der BfDI dafür die richtige Lösung wäre. Die vorgeschlagene Umbenennung der BfDI sieht der vzbv kritisch. Obgleich Datennutzung und Datenschutz zwei Seiten einer Medaille sind, besteht die Gefahr, dass die verschiedenen Rollen miteinander in Konflikt geraten könnten.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Wir wollen einen EU-Rechtsrahmen aus einem Guss und setzen EU-Digitalrecht innovationsfreundlich, kohärent um.“

Bewertung des vzbv: Die europäische Digitalgesetzgebung ist zum Teil noch nicht einmal in Gänze in Kraft getreten. Insofern birgt eine Konsolidierung zum jetzigen Zeitpunkt das Risiko mit sich vorschnell materielles Recht zuungunsten der Nutzer:innen anzupassen. Der Schutz von Nutzer:innen in der Digitalisierung darf nicht unter die Räder kommen.

Gesundheit

Das steht im Koalitionsvertrag: „Hohe Defizite prägen derzeit die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung. Die Einnahmeentwicklung bleibt deutlich hinter der Entwicklung der Ausgaben zurück. Die Beitragssätze steigen. Ziel ist es, die Finanzsituation zu stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahlerinnen und -zahler zu vermeiden. Hierzu setzen wir auf ein Gesamtpaket aus strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen. Ziel ist es, die seit Jahren steigende Ausgabendynamik zu stoppen und die strukturelle Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schließen. 

Wir wollen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch langfristig stabilisieren und zugleich eine hohe Qualität und ein hohes Niveau der Leistungen sichern. Wir wollen die Einnahmen durch ein höheres Beschäftigungsniveau vergrößern und die Kosten auf der Ausgabenseite reduzieren. 

Für diese Aufgabe werden wir eine Kommission unter Beteiligung von Expertinnen und Experten und Sozialpartnern einrichten. Wir wollen, dass die Kommission die gesundheitspolitischen Vorhaben dieses Koalitionsvertrags in der Gesamtwirkung betrachtet und bis zum Frühjahr 2027 Ableitungen trifft und konkrete weitere Maßnahmen vorschlägt.“

Bewertung des vzbv: Im Koalitionsvertrag fehlen konkrete Reformmaßnahmen auf der Einnahmen- wie Ausgabenseite. Die Kompensation der versicherungsfremden Leistungen und die Dynamisierung des Bundeszuschusses wären sachgerecht und würden Verbraucher:innen und Arbeitgeber:innen entlasten. Strukturelle Reformen auf der Ausgabenseite sind überfällig, um unwirtschaftliche Strukturen und Prozesse anzupassen, Über- und Fehlversorgung zu reduzieren und die Versorgungsergebnisse zu verbessern. Die geplante Kommission sollte auch zivilgesellschaftliche Expert:innen einbinden, damit die Weiterentwicklung nicht an den berechtigten Interessen der Verbraucher:innen als zentrale Nutzergruppe vorbeigeht.

Das steht im Koalitionsvertrag: „Die ambulante Versorgung verbessern wir gezielt, indem wir Wartezeiten verringern, das Personal in ärztlichen Praxen entlasten und den Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten bedarfsgerecht und strukturierter gestalten. Die telefonische Krankschreibung werden wir so verändern, dass Missbrauch zukünftig ausgeschlossen ist (zum Beispiel Ausschluss der Online-Krankschreibung durch private Online-Plattformen). Zu einer möglichst zielgerichteten Versorgung der Patientinnen und Patienten und für eine schnellere Terminvergabe setzen wir auf ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag. Ausnahmen gelten bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie. Für Patientinnen und Patienten mit einer spezifischen schweren chronischen Erkrankung werden wir geeignete Lösungen erarbeiten (zum Beispiel Jahresüberweisungen oder Fachinternist als steuernder Primärarzt im Einzelfall). Die Primärärztinnen und Primärärzte oder die von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) betriebene Rufnummer 116 117 stellen den medizinisch notwendigen Bedarf für einen Facharzttermin fest und legen den dafür notwendigen Zeitkorridor (Termingarantie) fest. Wir verpflichten die KV, diese Termine zu vermitteln. Gelingt dies nicht, wird der Facharztzugang im Krankenhaus ambulant für diese Patientinnen und Patienten ermöglicht. Zudem schaffen wir die flächendeckende Möglichkeit einer strukturierten Ersteinschätzung über digitale Wege in Verbindung mit Telemedizin.“

Bewertung des vzbv: Aus Sicht des vzbv wird das vorgeschlagene Primärarztsystem nicht zu einer besseren Versorgung führen. Eine nicht zielgerichtete Versorgung hat ihre Ursachen nicht im direkten Facharztzugang oder in der freien Arztwahl, sondern in Fehlanreizen im ärztlichen Vergütungssystem sowie inadäquater Arbeitsteilung und Zusammenarbeit. Weder für ein Primärarztsystem noch für eine Termingarantie gäbe es derzeit hinreichende Ressourcen. Ohne vorhergehende Reformen würde ein Primärarztsystem den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung eher verschlechtern, die Wartezeiten erhöhen und neue Bürokratie aufbauen. Die Rolle und die Nutzerfreundlichkeit von kommerziellen Arztterminportalen sollten in diesem Kontext überprüft und angepasst werden. Die telefonische Krankschreibung entlastet Arztpraxen, vermeidet Ansteckungen und sollte bestehen bleiben.

Der Koalitionsvertrag im Verbrauchercheck

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Verbraucherpolitische Bewertung des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD durch den Verbraucherzentrale Bundesverband I 17. April 2025

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