Sparkassen und Banken haben Kunden in der Vergangenheit bei Prämiensparverträgen laut BGH-Urteil oft mit zu geringen Zinsen abgespeist. Nachzahlen wollten sie diese bislang nicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will die Kreditinstitute nun mit einer „Allgemeinverfügung“ dazu verpflichten, Anleger auf unwirksame Klauseln in den Verträgen zumindest hinzuweisen. Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv, kommentiert:
„Es ist gut, dass die BaFin den Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Seite springt und dem Druck der Sparkassen und Banken nicht nachgegeben hat. Dank der Allgemeinverfügung der BaFin müssen die Kreditinstitute nun allen Betroffenen mitteilen, dass ihnen unter Umständen Zinsen in zu geringer Höhe gezahlt wurden. Diese Transparenz wird Verbrauchern helfen, Ansprüche auf Nachzahlungen durchzusetzen.
Die BaFin nimmt damit ihr vom Gesetzgeber übertragenes Verbraucherschutzmandat wahr und stärkt die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Das ist eine gute Nachricht.“
Hintergrund: Die BaFin-Verfügung verpflichtet die Geldhäuser nicht unmittelbar zur Nachzahlung. Die Sparkassen und Banken sollen in erster Linie die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher über die Situation informieren. Außerdem sollen die Kreditinstitute eine Zusage geben, dass sie sich an das zu erwartende BGH-Urteil halten werden. Alternativ können sie auch jetzt schon eine Vereinbarung auf der Basis eines BGH-Urteils aus dem Jahr 2010 anbieten.