Menschen mit geistiger Behinderung erhalten künftig bessere Leistungen in der Psychotherapie. Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) können nun in zusätzlichen Sprechstunden Bezugspersonen in die Therapie einbezogen werden. Hierfür hatte sich die Patientenvertretung, der auch der vzbv angehört, eingesetzt.
Die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA entsprach bisher nicht ausreichend den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit geistiger Behinderung. Um Barrieren in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu beseitigen, hatte die Patientenvertretung Verbesserungsvorschläge gemacht. Diese führten zu einer erneuten Beratung der Richtlinie.
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.
Die komplette Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss zum Thema finden Sie im Download-Bereich.