Datum: 06.03.2019

Missstände bei Internetversorgung angehen

vzbv fordert bei Umsetzung des TK-Kodex nationalen Handlungsspielraum zu nutzen

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Der neue „Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation“ (EECC), der Ende 2018 in Kraft getreten ist, soll das Telekommunikationsrecht der Mitgliedsstaaten für das digitale Zeitalter rüsten. Zur nationalen Umsetzung der Richtlinie haben das BMWi und BMVI im Februar inhaltliche Eckpunkte vorgelegt. Einige Regelungen werden dabei direkt umgesetzt, bei anderen hat der deutsche Gesetzgeber einen gewissen Handlungsspielraum. Der vzbv fordert die Bundesregierung dazu auf, diese Chance zu nutzen und die Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher rund um die Internetversorgung anzugehen.

Der Zugang zum Internet ist wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft und aus dem Alltag der Verbraucher nicht mehr wegzudenken. Trotzdem bereitet die reibungslose Versorgung mit Breitband – ob mobil oder im Festnetz – heutzutage immer noch Probleme. „Verbraucher bekommen in der Regel weit weniger Bandbreite, als ihnen vertraglich zusteht, sie stecken im Funkloch fest oder haben im Festnetzbereich Internetausfälle, manchmal ist die Leistung durch den Vertrag des Vormieters blockiert. Die Liste ist lang und die Probleme schon alt“, sagt Lina Ehrig, Leiterin im Team Digitales und Medien beim vzbv. „Die Bundesregierung hat mit der anstehenden TKG-Novelle zur Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation nun die Chance diese Missstände endlich anzugehen und strukturelle Versorgungsprobleme zu beheben.“

Konkret fordert der vzbv unter anderem:

  • Sofern es zu Abweichung zwischen vertraglich vereinbarter und tatsächlicher Bandbreite kommt, sollte Verbrauchern ein Minderungs-, Tarifwechsel- und ein Sonderkündigungsrecht zugesprochen werden.
  • Komplette Versorgungsausfälle des Telefon- und Internetanschlusses müssen innerhalb eines Kalendertages vom Anbieter behoben werden. Besteht der Mangel weiterhin fort, sind Verbraucher zu entschädigen.
  • Über den Universaldienst müssen endlich die „weißen Flecken“ im ländlichen Raum geschlossen werden. Die Mindestbandbreite ist so auszulegen, dass sie der Mehrzahl der den Haushalten zur Verfügung gestellten Bandbreite entspricht.

Den vollständigen Forderungskatalog zur nationalen Umsetzung des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) können Sie unten im Downloadbereich herunterladen.

Downloads

Eckpunkte zur TKG-Novelle 2019 | BMWi & BMVI | 21. Februar 2019

Eckpunkte zur TKG-Novelle 2019 | BMWi & BMVI | 21. Februar 2019

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Telekommunikationsmarkt verbraucherfreundlich gestalten | Forderungskatalog des vzbv | 8. November 2018

Telekommunikationsmarkt verbraucherfreundlich gestalten | Forderungskatalog des vzbv | 8. November 2018

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