Der Deutsche Brauer-Bund und der Verband Private Brauereien Deutschland wollen künftig freiwillig auf Bieren und Bier-Mischgetränken den Brennwert (Kalorien/Joules) angeben. Der vzbv begrüßt den Vorstoß als einen guten ersten Schritt: Auch Spirituosenhersteller und Weinbauer sollten dem Beispiel folgen. Ziel sei, dass alle Hersteller alkoholischer Getränke die Zutaten ihrer Produkte sowie Brenn- und Nährwerte auf 100ml-Basis europaweit einheitlich kennzeichnen.
„Alkoholhaltige Getränke dürfen nicht länger einen Sonderstatus gegenüber anderen Getränken haben“, sagt Carolin Krieger, Referentin im Team Lebensmittel des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Bei verpackten Lebensmittel schreibt die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) eine Nährwerttabelle und die Zutatenliste auf der Verpackung vor. Alkoholische Getränke sind davon bisher ausgenommen.
Inzwischen sieht allerdings auch die EU-Kommission „keine objektiven Gründe“ mehr für diese Ausnahme. Sie hat daher 2017 die europäischen Hersteller alkoholischer Getränke aufgefordert, eine freiwillige Selbstverpflichtung für eine umfassendere Kennzeichnung zu erarbeiten.
Bisher haben sich die Hersteller von Spirituosen, Wein und Bier allerdings nicht auf eine einheitliche Kennzeichnung geeinigt: Laut dem Vorschlag der europäischen Alkoholindustrie sollen die Angaben zu Nährwerten oder Zutaten bei verschiedenen alkoholischen Getränken auf dem Etikett oder online angegeben werden können, zum Beispiel durch Weblinks oder QR-Codes. Außerdem soll wahlweise nur der Energiehalt oder der Energiegehalt plus weitere Nährwerte angegeben werden.
Uneinheitlich gekennzeichnete Getränke sind aus Sicht des vzbv nicht verbraucherfreundlich. Sollten sich die Hersteller alkoholischer Getränke nicht auf eine einheitliche und umfassende Nährwertkennzeichnung einigen, muss die EU-Kommission nach Ansicht des vzbv daher einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die Sonderstellung von alkoholischen Getränken beendet und sie mit nicht-alkoholischen Getränken gleichstellt.