Lebensversicherung, Girokonto, Bausparvertrag – Finanzplanung ist Lebensplanung. Verbraucher nutzen viele unterschiedliche Produkte des Finanzmarktes und sind beispielsweise im Fall von Altersvorsorge- oder Versicherungsprodukten in besonderem Maß auf eine optimale Versorgung angewiesen. Es geht um die finanzielle Zukunft und Sicherheit ebenso wie um selbstverständliche Produkten, wie Girokonten und Karten, die heute kaum noch verzichtbar sind. Doch der Finanzmarkt ist ein Expertenmarkt und die Produkte häufig komplex. Deshalb beobachten und analysieren der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Sicht der Verbraucher.
Aktuell arbeitet die Marktbeobachtung hier zu folgenden Themen:
- Finanzierungen (zum Beispiel Verbraucherdarlehen, Immobilienfinanzierungen, „schufa-freie“ Kredite)
- Geldanlage/Altersvorsorge (zum Beispiel Riester-Sparen, Investmentfonds, Bausparen)
- Grauer Kapitalmarkt (zum Beispiel Trading-Plattformen, Crowd-Investment,)
- Versicherungen (zum Beispiel Lebens- und Rentenversicherungen, Restschuldversicherungen)
- Zahlungsverkehr (zum Beispiel Girokonten, digitale Zahlverfahren)
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Pressemitteilungen
Untersuchungen
Hier finden Sie eine Übersicht aller Untersuchungen aus der Projektlaufzeit der Marktbeobachtung, damals „Marktwächter“ genannt. Zur Übersicht.
Erfolge
Seit Ende 2015 konnten durch die Arbeit der Marktbeobachtung unter anderem folgende Missstände auf dem Finanzmarkt aufgedeckt und behoben werden:
- Geldanlage: Erfolgsurteil gegen Exporo AG. Nach Klage durch den vzbv muss die Vermittlungsplattform für Immobilieninvestments in Werbe-videos deutlich auf den möglichen Totalverlust hinweisen. Mehr dazu.
- Riester: Verbot doppelter Kostenberechnung bei Riester-Rentenversicherungen. Im Dezember 2018 deckte das Team Marktbeobachtung Finanzen über eingegangene Verbraucherbeschwerden auf, dass die Württembergische Versicherung doppelte Abschluss- und Vertriebskosten auf Riester-Rentenversicherungsverträge erhob. Seine Erkenntnisse meldete der vzbv an die zuständigen Aufsichtsbehörden – mit Erfolg. Im März 2019 untersagte das Bundesfinanzministerium (BMF) der deutschen Versicherungswirtschaft bei Riester-Rentenversicherungen doppelte Abschluss- und Vertriebskosten zu erheben, wenn der Gesamtbeitrag unverändert bleibt. Im Oktober 2019 teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit, dass zahlreiche Versicherer sich dazu verpflichtet hätten, die eingegangenen Kundenbeschwerden zu dem Vorgehen entsprechend zu behandeln. Mehr dazu.
- Zahlungsverkehr: Die Analyse der Vergleichswebseite für Girokonten, die Check 24 im August 2020 betrieben hat, zeigte viele Schwachstellen auf. Ein wirklich unabhängiger und korrekter Kontenvergleich konnte damit nicht erreicht werden. Nach einer Klage vom vzbv nahm Check 24 die Vergleichsseite vom Netz. Lesen Sie mehr dazu.