Datum: 17.06.2020

Versorgung verbessern, Selbstbestimmung erhalten

Stellungnahme des vzbv zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

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Quelle: Halfpoint - Adobe Stock

Die Bundesregierung will mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) die Qualität der Intensivpflege außerhalb von Kliniken erhöhen. In seiner Stellungnahme sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Gesetzentwurf viele Verbesserungen in der Versorgung. Kritisch sei jedoch, dass die Krankenkassen künftig überprüfen sollen, ob bei Patienten außerhalb von stationären Einrichtungen die Pflege am Wunschort - etwa im eigenen Zuhause - erbracht werden darf.

Diesen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von Patienten lehnt der vzbv entschieden ab.

Die verschiedenen Erleichterungen beim Zugang zur Rehabilitation begrüßt der vzbv hingegen. Geplant ist unter anderem, dass Verbraucher nur noch die Hälfte der Mehrkosten tragen müssen, wenn sie eine andere Reha-Einrichtung nutzen möchten als die von der Krankenkasse Vorgeschlagene. Um eine echte Wahlfreiheit zu ermöglichen sollte die Mehrkostenregelung aus Sicht des vzbv komplett abgeschafft werden.

Die komplette Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.

Downloads

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz | Stellungnahme vzbv | 11. Juni 2020

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz | Stellungnahme vzbv | 11. Juni 2020

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz | Stellungnahme vzbv | 11. Juni 2020

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