Seit dem 25. Mai 2018 ist die DSGVO in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbar. Im Vergleich zum vorherigen Datenschutzrecht gibt es zahlreiche Neuerungen, die für Verbraucher wie auch für Unternehmen einen Mehrwert darstellen. Die Verordnung enthält aber auch sehr vage Bestimmungen, die den Zielen der DSGVO nicht gerecht werden. Fehlende Stringenz an vielen Stellen lässt zudem erkennen, dass es sich bei dem finalen Text um einen politischen Kompromiss handelt.
Wurden die mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verfolgten Ziele des Schutzes personenbezogener Daten erreicht? Welche Regelungen sind für Verbraucherinnen und Verbraucher problematisch? An welchen Stellen sollten Klarstellungen erfolgen und welche weiteren Regulierungsmaßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten sind künftig notwendig?
Diese Fragen stellt sich nicht nur der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Auch die EU-Kommission muss dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat bis zum 25. Mai 2020 einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung der DSGVO vorlegen sowie erforderlichenfalls geeignete Vorschläge zur Änderung der Verordnung machen. Daher hat der vzbv ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das eine Evaluation der DSGVO aus Verbrauchersicht vorgenommen hat.
Das vollständige Gutachten und ein darauf aufbauendes Positionspapier des vzbv finden Sie unten im Download-Bereich.