- Ein Jahr nach verbindlicher Einführung: Die DSGVO ist ein Gewinn für Verbraucher.
- vzbv fordert: Unklare Regelungen müssen konkretisiert und Datenschutzverstöße wirksamer verfolgt werden.
- Die Verhandlungen zur e-Privacy-Verordnung müssen endlich abgeschlossen werden.
Vor fast einem Jahr hieß es endlich: Gleiches Datenschutzrecht für alle. Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in allen EU-Mitgliedsstaaten und teilweise auch darüber hinaus verbindlich. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die DSGVO vor allem ein Gewinn. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Schwachstellen der Verordnung zu beheben, unklare und schwache Regelungen zu überarbeiten und die Verhandlungen zur e-Privacy-Verordnung endlich im Sinne von Verbrauchern abzuschließen.
„Die Datenschutzgrundverordnung ist ein wichtiger Schritt nach vorne und ein Gewinn für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU. Der bisher oft vernachlässigte Datenschutz wird nun als wichtiges Thema anerkannt“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Das zeigte beispielsweise auch das stark gestiegene Beschwerdeaufkommen bei den Datenschutzaufsichtsbehörden.
„Im Jahr 2020 soll die DSGVO evaluiert werden. Obwohl die Verordnung Verbraucherrechte entscheidend gestärkt hat, werden aber bereits jetzt Schwachstellen sichtbar. Hier muss nachgebessert werden“, so Müller weiter.
Schwachstellen beheben
Untersuchungen des Marktwächters Digitale Welt belegen, dass sich viele Unternehmen weiterhin nicht an die neuen Regelungen der DSGVO halten. Die Datenschutzaufsichtsbehörden müssen in die Lage versetzt werden, Verstöße wirksamer zu verfolgen. Sie sind jedoch massiv unterfinanziert. Hier müssen aus Sicht des vzbv die Bundesländer Abhilfe schaffen.
Erkenntnisse der Marktwächter zeigen auch, dass das Recht auf Datenübertragbarkeit in der Praxis weitgehend wirkungslos ist. Nutzern werde es erschwert, eine Übersicht von den gesammelten Daten zu erhalten. „Wir brauchen branchenbezogene Verhaltensregeln für die Datenübertragbarkeit. Hier müssen sich Unternehmen mit Datenschutzbehörden und Zivilgesellschaft auf Standards einigen“, so Müller. Funktioniere dies nicht, müsse die Bundesregierung auf eine Anpassung der entsprechenden Regelungen in der DSGVO drängen. Aber auch die Regelungen zur automatisierten Entscheidung und zur Profilbildung müssen verbessert werden. Entsprechende Vorschläge hat der vzbv kürzlich in einem Papier zur Algorithmenkontrolle veröffentlicht.
E-Privacy-Verordnung muss endlich kommen
Ein weiterer wichtiger Baustein, um das Datenschutzniveau in Europa zu verbessern, ist die e-Privacy-Verordnung. Diese sollte ursprünglich gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten im EU-Rat können sich jedoch seit Jahren nicht auf eine gemeinsame Position einigen.
Die e-Privacy-Verordnung soll für den besonders sensiblen Bereich der elektronischen Kommunikation Details zur DSGVO festlegen und die DSGVO ergänzen. In der Verordnung soll beispielsweise geregelt werden, unter welchen Umständen Anbieter von Kommunikationsdiensten, wie die Telekom, Skype oder WhatsApp die Kommunikationsdaten ihrer Nutzer verarbeiten dürfen. Auch soll sie das „Tracking“ regeln, also die Nachverfolgung der Interessen und Verhaltensweisen von Verbrauchern im Internet.
„Telekommunikationsdiensten sollte es nur mit Einwilligung oder unter strengen Voraussetzungen erlaubt werden, Kommunikationsdaten, wie beispielsweise Chatinhalte oder Standortdaten, zu verarbeiten“, so Müller. „Es darf kein Tracking von Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung geben. Die Bundesregierung muss sich daher stärker als bisher für eine verbraucherfreundliche e-Privacy-Verordnung einsetzen.“