Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zwei Stellungnahmen zur anstehenden Reform des Verbraucherkreditrechts veröffentlicht: Zur Neufassung der Musterwiderrufsbelehrung und zur Kostenerstattung bei vorzeitiger Beendigung von Verbraucher-Kreditverträgen.
In beiden Punkten muss die Bundesregierung nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs das Kreditrecht ändern. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher von der Reform profitieren, stellt der vzbv folgendes klar:
- Ein neuer Musterwiderrufstext sollte einfach, verständlich und kurz sein. Das erfüllt der aktuelle Gesetzesvorschlag bisher nicht.
- Ein Muster sollte verbindlich die Schriftart, die Schriftgröße, das Format und die Hervorhebung regeln, um zu kleine, für viele Verbraucher nicht lesbare Texte zu vermeiden.
- Fehlerhafte Pflichtangaben sind hinsichtlich der Rechtsfolgen fehlenden Pflichtangaben gleichzustellen.
- Verbraucher sollten sich bis zum Zugang des Widerrufs auf den Marktzins berufen können und nur diesen schulden.
- Auch bei der Kündigung eines Kreditvertrags müssen sämtliche dem Verbraucher auferlegten Kosten erstattet werden.
- Bei Vorfälligkeitsentschädigungen für Immobilienkredite müssen ebenfalls die Höchstgrenzen für Ratenkredite gelten.
Die beiden Stellungnahmen finden Sie im Downloadbereich.