Schließen Verbraucher kapitalbildende Lebens- und Restschuldversicherungen ab, fließen oft hohe Provisionen an Vermittler. Dies führt zu Fehlanreizen beim Verkauf solcher Produkte. Ein neues Gesetz soll damit Schluss machen. Es sieht eine Deckelung von Abschlussprovisionen und Vergütungen an Vermittler vor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Vorstoß, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf. Für Lebensversicherungen fordert der vzbv nach wie vor ein konsequentes Provisionsverbot.
Die zentralen Punkte der Stellungnahme:
- Der vorgeschlagene Deckel könnte Fehlanreize beim Verkauf von Restschuldversicherungen reduzieren. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, dass die Anknüpfung an die Darlehenssumme neue Fehlanreize setzt. Es sollte daher evaluiert werden, ob Verbraucher dadurch zu einer höheren Kreditaufnahme bewegt werden.
- Um Fehlberatungen bei Restschuldversicherungen insgesamt zu unterbinden, muss der Verkauf zeitlich von der Kreditvergabe entkoppelt werden. Die Prämie für die Restschuldversicherung muss als laufender, monatlicher Beitrag ausgestaltet sein und darf nicht über den Kredit finanziert werden.
- Bei Lebensversicherungen wird der Provisionsdeckel nicht dafür sorgen, dass Verbraucher hinsichtlich Beitrag und Laufzeit bedarfsgerecht beraten werden. Der vzbv fordert daher weiterhin ein Provisionsverbot für dieses Produkt.