Datum: 21.01.2021

Zur Rückforderung bei illegalem Online-Glücksspiel

Beschluss des LG Gießen vom 21.01.2021 (4 O 84/20)

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Der Teilnehmer an einem unerlaubten Online-Glücksspiel kann einen Rückzahlungsanspruch gegen den Anbieter haben.

Das Landgericht Gießen hat im vorliegenden Fall entschieden, dass der Teilnehmer an einem unerlaubten Online-Glücksspiel einen Rückzahlungsanspruch gegen den Anbieter hat. Es lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein spielsüchtiger Mann, nahm an Online-Glücksspiel teil. Der Anbieter verfügte dabei über keine Glücksspiel-Lizenz in Deutschland, sondern lediglich in Malta. Beim Glücksspiel verlor der Kläger circa 12.000 EUR. Mit seiner Klage verlangt er diese Summe zurück. Er trägt hierzu vor, dass der geschlossene Spielvertrag wegen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag unwirksam sei.

Das Landgericht Gießen teilte diese Ansicht und verurteilte den Anbieter demnach zur Rückzahlung. Es führt aus, dass der Kläger seine Spieleinsätze bei der Beklagten ohne rechtlichen Grund getätigt hat, weil der Vertrag über die Teilnahme an dem von ihr betriebenen Online-Glücksspiel nichtig war. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten. Die Beklagte hat nach Ansicht des Gerichts gegen das Verbot verstoßen, indem sie ihr Onlineangebot auch Spielteilnehmern aus Hessen und mithin auch dem Kläger zugänglich gemacht hat. Die Rückforderung ist zudem auch nicht ausgeschlossen. Zwar habe auch der Kläger gegen Gesetze verstoßen. Allerdings sollen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags dem Schutz der Spielteilnehmer vor suchtfördernden, ruinösen und/oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glückspiels dienen.

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Datum der Urteilsverkündung: 21.01.2021

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