Urteil des OLG Schleswig vom 02.06.2005 (5 U 162/01)
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Das OLG Schleswig hat erneut in Abweichung zum BGH entschieden, dass Anlegern unrentabel geschlossener Immobilienfonds ("Schrottimmobilie") kein Schadensersatzanspruch gegen die finanzierende Bank zusteht.
Es begründete seine Entscheidung mit dem Gedanken, dass der Anleger gegenüber anderen Verbrauchern mit nur einem Vertragspartner ungerechtfertigt besser gestellt werden würde, wenn er neben den Fondsinitiatoren auch von der Bank Schadensersatz verlangen könne. Eine Besserstellung des finanzierenden Verbrauchers sei von Gesetz und Verfassung nicht gedeckt.
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Datum der Urteilsverkündung: 02.06.2005