VW-Kunde kann seinen mit der Volkswagen Bank geschlossenen Autokreditvertrag auch noch nach eineinhalb Jahren widerrufen.
Geklagt hatte ein Verbraucher, der im Sommer 2014 einen VW Touran zu einem Preis von 22.800 € erworben hatte. Einen Teilbetrag in Höhe von 8.000 € hatte er direkt an das Autohaus gezahlt. Den restlichen Kaufpreis hatte er über einen mit der Volkswagen Bank abgeschlossenen Darlehensvertrag finanziert. Im März 2016, widerrief der Verbraucher den Darlehensvertrag und forderte die Bank unter Fristsetzung auf, das Geld zurückzuzahlen. Die Bank wies den Widerruf zurück. Daraufhin klagte der Darlehensnehmer gegen die Bank.
Das Landgericht Berlin verurteilte die Bank nun, circa 12.400 € an den Kläger zurückzuzahlen. Der Kläger kann seinen Vertrag auch noch eineinhalb Jahre nach Abschluss widerrufen. Nach Auffassung des Landgerichts haben sich in den Vertragsunterlagen nicht die gesetzlich zwingend vorgesehenen Pflichtangeben befunden, die das Gesetz zum Schutz der Verbraucher zwingend vorschreibt. Infolgedessen hat die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen und der Verbraucher hat noch im März 2016 wirksam den Widerruf erklären können. Die Bank die bis zum Widerruf geleisteten Raten inklusive der Anzahlungen von insgesamt 17.300 € zurückzahlen. Von diesem Betrag sind aber die nach dem Darlehensvertrag geschuldeten Zinsen in Höhe von circa 1.000 € abzuziehen. Im Gegenzug muss der Kunde das Fahrzeug der Bank zurückgeben. Zudem ist vom Verbraucher für jeden gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Datum der Urteilsverkündung: 05.12.2017