Der Bundesgerichtshof hat in einem Hinweisbeschluss erklärt, dass nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung bei einem Neuwagen mit illegaler Abschalteinrichtung von einem Sachmangel auszugehen sein dürfte. Hierzu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands:
„Der Bundesgerichtshof hat heute deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung in einem Dieselfahrzeug einen Sachmangel darstellt. Beklagte war in diesem Fall zwar nicht die Volkswagen AG, sondern ein Händler. Dennoch hat dies auch für die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Volkswagen Signalwirkung. Denn es ist nun klar, dass auch nach höchstrichterlicher Auffassung die Verwendung der Abschalteinrichtung nicht hinzunehmen ist. Vor allem ist zu begrüßen, dass die Strategie von Volkswagen nicht erfolgreich war, eine inhaltliche Positionierung des BGH durch einen Vergleich zu verhindern. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die heutige Mitteilung des BGH eine wirklich gute Nachricht.“
Datum der Urteilsverkündung: 22.02.2019