Datum: 25.09.2003

Stundung auch bei anschließender Ratenzahlung

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Beschluss des BGH Karlsruhe vom 25.09.2003 (IX ZB 459/02), rechtskräftig

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Eine Stundung der Kosten ist im Verbraucherinsolvenzverfahren grundsätzlich auch dann möglich, wenn der Schuldner die Verfahrenskosten nicht durch eine Einmalzahlung, sondern nur in Raten tilgen kann. Dies muss jedoch für jeden Verfahrensabschnitt einzeln berechnet werden, so der BGH in seiner Entscheidung.

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Datum der Urteilsverkündung: 25.09.2003

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