Datum: 29.07.2010

Molkerei darf hohen Sahneanteil am Milchprodukt nicht verschleiern

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

LG Augsburg vom 29.07.2010 (1 HK O 1146/10), rechtskräftig

Eine Molkerei darf für ein Produkt nicht mit einem besonders hohen Anteil an "gesunder" Milch werben, wenn darin auch ein hoher Anteil an Sahne steckt. Das hat das Langericht Augsburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Molkerei Zott entschieden.

Das als Zwischenmahlzeit für Kinder beworbene Produkt "Monte" sei "zu 85 Prozent aus gesunder Milch gemacht", hieß es auf der Internetseite der Molkerei. Tatsächlich wird Monte nur zu 49 Prozent aus Vollmilch und zu 36 Prozent aus Sahne hergestellt. Auch Sahne sei ein Milchprodukt, verteidigte sich das Unternehmen vor dem Landgericht Augsburg.

Doch die Richter gaben der Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt. Für Verbraucher stelle es einen großen Unterschied da, ob ein Produkt aus Milch oder Sahne besteht. Gerade figur- und gesundheitsbewusste Personen würden es für sich und ihre Kinder vermeiden, Sahneprodukte zu kaufen. Der Anteil an Sahne und der dadurch bedingte höhere Fettanteil am Produkt werde in der Werbung dagegen eindeutig verschleiert. Gegen das Urteil hat die Molkerei Berufung beim OLG München (6 U 4168/10) eingelegt.

Datum der Urteilsverkündung: 29.07.2010

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Urteil Zott, LG Augsburg vom 29.07.10

Urteil Zott, LG Augsburg vom 29.07.10

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