Datum: 23.09.2003

Kreditfinanzierter Immobilienerwerb kann verbundenes Geschäft sein

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH Karlsruhe vom 23.09.2003 (XI ZR 135/02), rechtskräftig

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Ein Verbraucherkredit und die damit finanzierte Immobilie können ein verbundenes Geschäft darstellen, wenn der Kreditvertrag nicht durch ein Grundpfandrecht abgesichert ist. Damit konnte der Kreditnehmer in diesem Fall Einwendungen gegen das Immobiliengeschäft (hier: Nichtigkeit des Vertrages) auch dem Kreditgeschäft entgegenhalten.

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Datum der Urteilsverkündung: 23.09.2003

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