Datum: 25.02.2003

Kinder- und jugendspezifische Werbung: Mc Donalds Deutschland

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des LG München vom 25.02.2003 (33 O 1562/03)

Die Werbung für ein Gewinnspiel im Fernsehen mit einem Gewinnspiel und die Durchführung durch Koppelung der für die Teilnahme erforderlichen Rubbelkarten an den Kauf von Mc Donalds Produkten ist sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG.

Datum der Urteilsverkündung: 25.02.2003

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Urteil des Landgerichts München I | Az. 33 O 1562/03

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