Datum: 15.07.2010

Keine automatische Anrechnung von Steuervorteilen aus dem Schadensersatzprozess

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Teilurteil des BGH vom 15.07.2010 (III ZR 336/08)

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Unterliegt der an einen Anleger zu zahlende Schadensersatz der Besteuerung, so findet eine Anrechnung von Steuervorteilen, die sich aus der Kapitalanlage ergeben, im Schadensersatzprozess keine Berücksichtigung.

Ein Verbraucher hatte sich an einem Medienfonds beteiligt. Nachdem der gewünschte wirtschaftliche Erfolg nicht eingetreten war, hatte er geklagt.

Der Bundesgerichtshof wies darauf hin, dass bei der Betrachtung möglicher Steuervorteile auch beachtet werden müsse, ob dem Geschädigten aus der zuerkannten Schadensersatzleistungen steuerliche Nachteile entstünden.

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Datum der Urteilsverkündung: 15.07.2010

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