Datum: 20.11.2012

Irreführender Werbespot für „Du darfst"-Produkte

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

LG Hamburg vom 20.11.2012 (406 HKO 107/12) – nicht rechtskräftig
Das Landgericht Hamburg hat dem Konzern Unilever die Ausstrahlung eines Werbespots für Produkte der Marke „Du darfst" untersagt. Die Werbung mit dem angeblich unbeschwerten Genuss der Produkte ohne Gefahr der Gewichtszunahme sei irreführend. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.

 Der TV-Werbespot richtete sich an alle, die „auf Nichts verzichten" wollen und sich gerne an allem satt essen, worauf sie gerade Lust haben. „Du hast keine Lust Kalorien zu zählen? Dann lass es doch einfach. Mit ‚Du darfst’ kannst du unbeschwert genießen. Denn ‚Du darfst’ heißt vor allem: Du musst gar nichts. Greif einfach zu. Diät – ohne mich." Unterstrichen wurde die Werbebotschaft durch Bilder von schlanken und aktiven Menschen.

Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Werbung irreführend ist. Sie suggeriere, dass man mit „Du darfst"-Produkten so viel essen könne wie man wolle, ohne an Gewicht zuzulegen. Tatsächlich enthielten auch viele kalorienreduzierte Lebensmittel eine so hohe Energiedichte, dass ein „unbeschwerter" Genuss ohne Gewichtszunahme nicht möglich sei.

Datum der Urteilsverkündung: 20.11.2012

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Unilever, LG Hamburg vom 20.11.2012

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Susanne Einsiedler

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