Irreführende Werbung für stille Gesellschaftsbeteiligung
Irreführende Werbung für stille Gesellschaftsbeteiligung; keine ausreichenden Risikohinweise. Die Berufung der Beklagten wurde vom OLG Oldenburg (1 U 49/01) am 31.10.2002 zurückgewiesen.
Datum der Urteilsverkündung: 17.10.2002