Der Lebensmittelhersteller Ferrero darf nicht mehr mit irreführenden Nährwert- und Vitaminangaben für das Produkt "Nutella" werben. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.
Auf dem Nutella-Etikett befand sich eine Tabelle, die unter anderem angab, wie viel Prozent der empfohlenen Tageszufuhr an Nährwerten, Vitaminen und Mineralstoffen durch den Verzehr der Nuss-Nougat-Creme abgedeckt wird. Die Angaben waren nicht falsch, konnten aber dennoch leicht in die Irre führen. Denn die Prozentangaben etwa für Zucker und Fett bezogen sich auf eine kleine Nutella-Portion von 15 Gramm. Die darunter aufgeführten Prozente für Vitamine und Mineralstoffe galten dagegen für einen Verzehr von 100 Gramm, also der mehr als 6-fachen Menge. Kein Wunder, dass der Prozentanteil gesunder Vitamine am Tagesbedarf relativ hoch, der Anteil "kritischer" Nährstoffe wie Fett und Zucker dagegen relativ niedrig ausfiel.
Die Richter sahen darin eine Irreführung der Verbraucher. Es fehle ein klarer Hinweis darauf, dass sich die Prozentzahlen für die Vitamine und Mineralstoffe auf eine andere Produktmenge beziehen als die Prozentzahlen für die Nährstoffe. Dieser Zusammenhang werde erst klar, wenn sich der Verbraucher eingehend mit der Tabelle befasse. Die dafür erforderliche Zeit und Aufmerksamkeit bringe der Verbraucher in der typischen Kaufsituation, insbesondere vor dem Verkaufsregal eines Supermarkts, gar nicht auf. Das Etikett könne deshalb den falschen Eindruck erwecken, es handele sich um ein Lebensmittel, das nur wenig Fett und Zucker, aber viel Vitamine und Mineralstoffe enthält.
Datum der Urteilsverkündung: 22.10.2011