Datum: 02.10.2003

Irreführende Werbung für Kapitalanlage im Bereich des "Grauen Kapitalmarktes": Lenz Immobilienhandel AG

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH vom 02.10.2003 (I ZR 242/01)

Werbung mit der Zusicherung einer Mindestverzinsung von 6% einer Kapitalanlage in ein Unternehmen als atypischer stiller Gesellschafter ist irreführend. Es wird der falsche Eindruck vermittelt, es handele sich um eine Kapitalanlage mit sicherer Rendite, die Beklagte sei in der Lage, ihren stillen Gesellschaftern unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg ihrer Geschäfte neben der Rückzahlung der Einlagen eine Mindestverzinsung des eingesetzten Kapitals in Höhe von 6 % p.a. zuzusichern.

Datum der Urteilsverkündung: 02.10.2003

Downloads

Urteil des Bundesgerichtsofes | Az. I ZR 252/01

Urteil des Bundesgerichtsofes | Az. I ZR 252/01

Ansehen
PDF | 1.04 MB

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: