Datum: 16.12.2005

Grundschuld-Zweckerklärung umfasst auch Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des OLG Hamm vom 06.12.2005 (5 U 146/04)

Link zum Urteil auf money-advice.net

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Grundschuld-Zweckerklärung auch einen etwaigen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung umfasst, und zwar auch dann, wenn Darlehensnehmer und Sicherungsgeber personenverschieden sind.

Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Duldung der Zwangsvollstreckung in ihr näher bezeichnetes Grundstück in Höhe eines Betrages von noch 2 197,52 € zzgl. Zinsen. Die Parteien stritten um die Frage, ob eine von der Klägerin geltend gemachte Vorfälligkeitsentschädigung von der der Grundschuldbestellung zugrunde liegenden Sicherungsabrede erfasst war.

Das OLG Hamm führte aus, dass der Begriff der Vorfälligkeitsentschädigung auch über die Voraussetzungen des § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB n. F. hinaus allgemein für den Schaden, der dem Darlehensgeber aus der Beendigung des Darlehensvertrages entsteht, gilt. Kündigt die Bank wegen Vertragsuntreue (Zahlungsverzuges) des Darlehensnehmers, handelt es sich bei der Vorfälligkeitsentschädigung um einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung gem. § 280 Abs. 1 BGB. Dies muss auch im Fall der Insolvenz des Darlehensnehmers gelten, so dass die Klägerin die Vorfälligkeitsentschädigung vom Hauptschuldner beanspruchen kann.

Hinweis

Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.

Datum der Urteilsverkündung: 16.12.2005

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: