Datum: 31.01.2005

Einwendungsdurchgriff beim kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH Karlsruhe vom 31.01.2005 (II ZR 200/03)

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In diesem Urteil bestätigt der BGH erneut seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 14.06.2004 (Az. II ZR 392/01)). Kreditvertrag und Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds sind verbundene Geschäfte, wenn die Bank sich zum Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Fondsbetreibers bedient oder die gleiche Vertriebsorganisation wie dieser nutzt. Wurde der Anleger beim Beitritt zum Immobilienfonds getäuscht, so kann er die Zahlung des Darlehens verweigern und Zug um Zug gegen Übereignung seiner Fondsanteile von der Bank Rückzahlung aller auf den Kredit erfolgten Leistungen verlangen. Dabei muss er sich eigene Vorteile, z.B. Gewinnausschüttungen des Fonds und nicht rückzuzahlende Steuervorteile anrechnen lassen.

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Datum der Urteilsverkündung: 31.01.2005

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