Datum: 07.07.2006

Bereicherungsanspruch der Bank bei Phishing

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des Hans. OLG Hamburg vom 07.07.2006 (1 U 75/06)

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Nimmt eine Bank eine Überweisung vor, ohne dass ein wirksamer Überweisungsauftrag vorliegt, erwirbt sie einen Bereicherungsanspruch unmittelbar gegen den Zahlungsempfänger, ohne dass es auf dessen Kenntnis vom Fehlen des Überweisungsauftrags ankommt.

Dies hat das OLG Hamburg in einem Fall entschieden, in dem insgesamt fast 34.000 Euro auf dem Konto des Klägers eingegangen waren. Die Klage richtete sich gegen die daraufhin vorgenommene Rückbuchung der Bank. Unstreitig war dabei, dass die betreffenden Beträge im Wege des so genannten Phishing, also durch die illegale Beschaffung von Zugangsdaten zum Online-Banking durch Unbefugte transferiert worden waren.

Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit der von der Bank vorgenommenen Stornierungen. Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der betreffenden Bank ergab sich, dass der Kunde gegen eine solche Rückbuchung auch nicht einwenden konnte, er habe bereits über das eingegangene Geld verfügt.

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Datum der Urteilsverkündung: 07.07.2006

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