Ein Anspruch auf eine unentgeltliche Nutzung der Toiletten an Autobahnraststätten besteht nicht und ist zur Sicherung der Grundrechte auch nicht unbedingt erforderlich.
Die Nutzung von Sanifair-Toiletten kosten 70 Cent. Sanifair ist eine Tochter der Autobahn Tank & Rast GmbH, die viele Toiletten an den Bundesautobahnen betreibt. Nach dem Sanifair-Konzept zahlt eine Person für den Besuch der Toilette 70 Cent und erhält im Gegenzug einen Wertbon in Höhe von 50 Cent, der in den Raststätten des Unternehmens eingelöst werden kann. Der Kläger ist der Ansicht, dass die Benutzung von Toiletten an Autobahnraststätten kostenlos sein müssen. Er verklagte deswegen das Land Rheinland-Pfalz. Das OVG Koblenz entschied nunmehr, dass es für die kostenfreie Toilettennutzung an einer Anspruchsgrundlage fehlt. Ein Rahmenvertrag mit der Bundesrepublik ist mittlerweile gekündigt, hätte aber im Übrigen auch nicht zur Bereitstellung kostenloser Toiletten verpflichtet. Ein entsprechender Anspruch lässt sich zudem auch nicht aus den Grundrechten herleiten. Zum einen ist das Entgelt für die Nutzung der Sanitäreinrichtungen geringfügig. Zum anderen gibt es in Rheinland-Pfalz elf Raststätten und 43 unbewirtschaftete Autobahnrastanlagen mit kostenfreien Toiletten und damit genügend Möglichkeiten zur unentgeltlichen Toilettennutzung.
Datum der Urteilsverkündung: 24.07.2018