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Auch im Falle einer Vorverlegung des Fluges um mehrere Stunden haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
Fluggäste hatten eine Entschädigung wegen der Vorverlegung ihres Rückfluges um knapp 9 Stunden von der Airline verlangt. Nachdem die Passagiere noch in den beiden Vorinstanzen gescheitert waren, hatte die Fluggesellschaft nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof den Anspruch der Reisenden anerkannt.
Der Bundesgerichtshof hat die Fluglinie daraufhin im Wege des Anerkenntnisurteils zur Zahlung verurteilt. Vorläufig beurteilte das Gericht die Vorverlegung wie eine Annullierung des Fluges mit dem Angebot anderweitiger Beförderung. Dies gelte zumindest dann, wenn die Verlegung nicht mehr geringfügig sei. Der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung könne somit bestehen.
Datum der Urteilsverkündung: 09.06.2015