- Nahrungsergänzungsmittel mit dem Farbstoff Curcumin sollte angeblich bei Entzündungen helfen.
- EU-Verordnung verbietet Gesundheitswerbung für Lebensmittel, die nicht zugelassen sind.
- Hinweis auf Empfehlung in Leitlinien der Ärzte war irreführend.
Das Landgericht Lüneburg hat der Dr. Loges + Co. GmbH untersagt, mit einer gesundheitsfördernden Wirkung seines Curcumin-Präparats zu werben. Der Verbrauchzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen Werbeaussagen geklagt, die den Eindruck erweckten, das Nahrungsergänzungsmittel eigne sich für die Behandlung von Entzündungen.
Das Unternehmen hatte im Internet für seine Curcumin-Kapseln geworben. Das Produkt unterstütze „mit Vitamin D eine gesunde Immunantwort bei Entzündungen“. Wie wichtig Curcumin sei, zeige sich daran, dass es in den Leitlinien der Ärzte zur Therapie von chronischen Entzündungen des Dick- und Mastdarms empfohlen werde.
Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass beide Aussagen unzulässig sind. Das Unternehmen suggeriere, Curcumin-Kapseln könnten zur Bekämpfung von Entzündungen eingesetzt werden. Das verstoße gegen die Lebensmittelinformations-Verordnung der Europäischen Union. Nach der Verordnung darf die Werbung für ein Lebensmittel nicht den Eindruck erwecken, es sei zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung menschlicher Krankheiten geeignet.
Das Unternehmen könne sich nicht auf die in der EU zugelassene Aussage berufen, Vitamin D trage zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei. Das sei eine völlig andere Aussage als die Behauptung, das Produkt könne zur Behandlung von Entzündungen eingesetzt werden. Die Aussage, Curcumin werde in den Leitlinien der Ärzte zur Therapie von Dick- und Mastdarmentzündungen empfohlen, sei zudem irreführend. In den Leitlinien gebe es nur eine eingeschränkte Empfehlung auf unterster Stufe.
Update: Das Urteil des LG Lüneburg ist rechtskräftig. Die Gegenseite hat die Berufung zurückgenommen.
Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 13.11.2018, Az. 11 O 19/18
Datum der Urteilsverkündung: 18.02.2019