BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
An Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing streng gesetzlich regulieren
Der vzbv fordert eine umfassende und strenge gesetzliche Regelung, damit ungesunde Lebensmittel nicht mehr an Kinder gerichtet vermarktet werden dürfen.
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An Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing streng gesetzlich regulieren
Der vzbv fordert eine umfassende und strenge gesetzliche Regelung, damit ungesunde Lebensmittel nicht mehr an Kinder gerichtet vermarktet werden dürfen.
Warum ist das wichtig?
Knapp 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind übergewichtig. Viele Lebensmittel, die so gestaltet und beworben werden, um Kinder anzusprechen, enthalten viel Zucker, Fett oder Salz. Schon die Jüngsten werden an den süßen Geschmack gewöhnt. Folgen wie Fehlernährung, Übergewicht und ernährungsbedingte Krankheiten belasten nicht nur den Einzelnen, sondern auch das Gesundheitssystem. Statt freiwilliger Selbstverpflichtungen braucht es eine gesetzliche Regelung, die die Bewerbung und Vermarktung ungesunder Lebensmittel für Kinder einschränkt.
Was steht im Koalitionsvertrag?
„An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“
Was fordert der vzbv?
- Die Bundesregierung muss bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen für Lebensmittel einführen, die sich optisch (z. B. durch Aufmachung und Verpackung) an unter 14-Jährige richtet. Sie sollten künftig den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprechen müssen.
- Zwischen 6 und 23 Uhr sollten im Fernsehen, Radio und online nur noch ausgewogene Lebensmittel beworben werden dürfen, die den Nährwertkriterien der WHO entsprechen. Dies sollte ebenfalls für Außenwerbung im Radius von 100 Metern von Kindergärten, Schulen, öffentlichen Spielplätzen und Kinder-Freizeiteinrichtungen gelten. Influencermarkting für ungesunde Produkte sollte ganz untersagt werden.
- Die Einhaltung muss von staatlichen Institutionen kontrolliert werden. Eine Ombudsstelle für die Meldung möglicher Verstöße muss geschaffen werden.
Wie bewertet der vzbv das bisherige Verfahren?
- Am 27. Februar 2023 hat das BMEL Eckpunkte für ein Gesetzesvorhaben veröffentlicht. Diese öffentlichen Vorschläge begrüßt der vzbv. Sie nehmen viele der Vorschläge des vzbv auf, wie ein solches Vorhaben ausgestaltet werden kann.
- Allerdings lagen auch fast zwei Jahre nach der Veröffentlichung weder ein konkreter Zeitplan noch ein offizieller Referentenentwurf vor, aus dem hervorgeht, wie die Bundesregierung eine Regelung hätte umsetzen und ausgestalten wollen. Stattdessen wurden die einst sehr guten Vorschläge auf Druck der Lebensmittel- und Werbewirtschaft und der FDP-Bundestagsfraktion aufgeweicht.
- In den ursprünglichen Vorschlägen soll es beispielsweise zwischen 6 und 23 Uhr keine Werbung im Fernsehen für Lebensmittel mit zu hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehalten mehr geben. Influencermarketing und an Kinder gerichtetes Sponsoring soll eingeschränkt werden. Außenwerbung im Umkreis von 100 Metern zu Freizeiteinrichtungen, Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Spielplätzen soll nicht mehr zulässig sein. Die Beurteilung zu hoher Salz-, Zucker- oder Fettgehalte orientiert sich an den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation.
- Aus Sicht des vzbv verwässern die angedeuteten Kompromisslinien der Bundesregierung die einst ambitionierten Eckpunkte. Der Prozess stagniert seit fast zwei Jahren. Weder wurde ein umfangreicher Referentenentwurf vorgelegt, noch ging er in die Abstimmung.
- Unstimmigkeiten innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Ländern haben die längst überfällige Regelung für geeignete Werbeschranken unnötig verzögert. Die Bundesregierung hat es letztendlich nicht geschafft, sich zu einigen und eine bundesweite Regelung auf den Weg zu bringen.