Digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen sind ein wichtiger Bestandteil des Verbraucheralltags sowie der deutschen und internationalen Wirtschaft. Sie stellen aber auch das geltende Vertragsrecht vor große Herausforderungen. Die Digitale-Inhalte-Richtlinie schafft hier erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den Erwerb digitaler Güter. Ihre Umsetzung in deutsches Recht ist daher ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Deutschland mit Blick auf das Vertragsverhältnis zwischen Verbraucherin oder Verbraucher und Unternehmer.
Eine der wichtigsten Neuerungen aus Sicht des vzbv ist die Pflicht, beim Verkauf von Software über Aktualisierungen zu informieren und diese bereitzustellen.
Im Rahmen der Update-Pflicht fordert der vzbv folgende Anpassungen:
- Die Update-Pflicht gilt nur für den Verkäufer von Software. Der Verkäufer hat jedoch oft nur geringen Einfluss auf die Entwicklung und Bereitstellung von Updates. Der Hersteller der Software, der Entwickler, muss daher im Wege einer gewähr-leistungsähnlichen Herstellerhaftung ebenfalls zur Bereitstellung von Updates verpflichtet werden.
- Der deutsche Gesetzgeber sollte in der Gesetzesbegründung Kriterien aufnehmen, um die Dauer der Update-Pflicht zu konkretisieren.
- Verschiedene Update-Arten (funktionserhaltend, funktionserweiternd, Sicherheit) sollten, soweit möglich, technisch voneinander getrennt werden müssen.