Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zur Umsetzung des „europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ (EECC) veröffentlicht. Anlass ist der gemeinsame Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, der das deutsche Telekommunikationsgesetz umfassend novelliert.
Der Gesetzgeber setzt im vorliegenden Entwurf viele positive Akzente für mehr Verbraucherschutz. So begrüßt der vzbv ausdrücklich die Einführung von Minderungs- und Kündigungsrechten bei zu geringer Bandbreite. Auch die verbraucherfreundliche Anpassung des Entstörungsdienstes und der Umzugsregeln ist erfreulich. Viele Regelungsvorschläge gehen in die richtige Richtung.
In einzelnen Punkten bedarf es aus Sicht des vzbv allerdings Anpassungen. So ist beispielsweise nicht nachvollziehbar, weshalb das Schutzniveau bei den Transparenzvorgaben gesenkt werden soll. Auch enttäuschend ist die gewählte Umsetzung des Rechts auf schnelles Internet, da hier nur Minimalvorgaben des EECC eingehalten werden und zudem keine anfängliche Mindestbandbreite definiert wird. Hier sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgebessert werden.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.